Ein 54-jähriger Mann ist vom Landgericht Ulm schuldig gesprochen worden, seine Ex-Freundin in Göppingen heimtückisch und aus niederen Beweggründen angezündet zu haben. Das Opfer, so das Gericht, habe wohl nicht sehr lange leiden müssen.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Göppingen/Ulm - Wegen Mordes hat das Landgericht Ulm am Freitag einen 54 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Für die Zweite Schwurgerichtskammer ist erwiesen, dass der Angeklagte seine 46 Jahre alte Ex-Freundin am Abend des 1. Februar vor ihrer Haustür im Göppinger Rubensweg in einen Hinterhalt lockte und tötete: er hatte sie mit Bezin übergossen und dann angezündet. Die Frau hatte ihn Wochen zuvor verlassen. ,„Es ist keine Eifersucht gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan zum Motiv. Es habe sich hier vielmehr um einen „Machtanspruch“ gegenüber der Frau gehandelt. Die 46-Jährige habe allein deswegen sterben müssen, „weil sie sich vom Angeklagten getrennt hatte“. Wegen Gewaltübergriffen gegenüber früheren Partnerinnen war der 54-Jährige bereits vorbestraft.

 

Von Anfang an war der Mordprozess durch zwei Merkmale gekennzeichnet: durch das konsequente Schweigen des Angeklagten und durch die Tatsache, dass es keinen unmittelbaren Zeugen der Tat gab. Das Gericht stützte sich auf DNA-Spuren, die die Polizei an zwei Weinflaschen am Tatort gefunden hatte. Darin hatte der 54-Jährige Benzin abgefüllt. Außerdem hatte der Täter eine angesengte Jacke zurückgelassen. Als der Mann drei Tage nach dem Mord festgenommen wurde, sagte er laut den Akten gegenüber einem Polizisten: „Ich war doch besoffen.“ An seiner linken Hand hatte er eine Brandverletzung.

Kurz vor dem Mord noch ein harmloses Telefonat

An eine womöglich schuldmindernde Volltrunkenheit glaubte das Gericht nicht. Das sei durch eine Reihe von „psychodiagnostischen Erhebungen“ widerlegt. So habe der Angeklagte seinen Kleinwagen im Rubensweg am Tatabend exakt eingeparkt und dort das Benzin für seinen Mordanschlag präpariert. Wenige Minuten vor der Tat habe er mit seinem Opfer noch ein offensichtlich „unauffälliges Telefonat“ geführt – die 46-Jährige sei danach arglos vor die Tür ihres Wohnhauses getreten, um sich mit einer Freundin zu treffen. Nach der Tat sei der 54-Jährige geflohen und habe, gut 300 Meter entfernt, sein Handy in ein Gebüsch geworfen, um nicht durch die Polizei geortet werden zu können.

Anhand dieser Beweis- und Indizienlage schloss das Gericht auch einen von der Verteidigung ins Spiel gebrachten „Unfall“ im Rahmen eines geplanten „erweiterten Suizids“ aus. Zwar habe der Angeklagte gegenüber Zeugen vor der Tat wiederholt von einer Selbsttötung gesprochen, verbunden mit der Ankündigung, die „Schlampe“ mitzunehmen. Doch habe er sich kurz vor dem Mord nach einem neuen Gebrauchtwagen umgesehen, weil am alten der Tüv abgelaufen war. Das seien klar „zukunftsbezogene“ Handlungen gewesen, sagte Gugenhan.

Das Gericht spricht von Heimtücke

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 54-Jährige die Ex-Freundin am Abend vor ihrer Haustür abgepasst. Sie galt als sehr pünktlich, war in Eile – und ging doch anstatt zu ihrem eigenen Wagen rund 70 Meter in die entgegengesetzte Richtung zum Auto ihres Mörders. „Entweder ist sie durch List oder mit Gewalt zu dem Fahrzeug gebracht worden“, so der Richter. Die Kammer glaubt an einen Vorwand, den der Angeklagte benutzte. Damit sei neben dem Mordmerkmal des niederen Beweggrundes auch das der Heimtücke erfüllt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte vorbehaltliche Anordnung der Sicherungsverwahrung traf das Gericht nicht. Sollte der 54-Jährige sich während der Haft weiterhin als gefährlich erweisen, sei eine frühzeitige Entlassung ohnehin ausgeschlossen.

Den beiden Töchtern des Opfers, die Nebenklägerinnen waren, mag ein Trost gewesen sein, was der Richter Gugenhan noch sagte: Die 46-Jährige sei „wohl rasch gestorben“. In der Lunge des Opfers habe sich sehr wenig Kohlenmonoxid gefunden. Demnach habe sie nicht lange gelitten.