Der Bundesgerichtshof muss das Urteil gegen den 48 Jahre alten Verurteilten prüfen. Sein Verteidiger hat fristgerecht eine Woche nach der Urteilsverkündung am Mittwoch Revision eingelegt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof muss das Urteil gegen den 48-jährigen Mann prüfen, der wegen des Mordes am damals elfjährigen Tobias aus Weil im Schönbuch eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßen soll. Sein Verteidiger hat fristgerecht eine Woche nach der Urteilsverkündung am Mittwoch Revision eingelegt. Das hatte er schon direkt nach Prozessende am Mittwoch der vergangenen Woche angekündigt.

 

Die erste Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts sah es als erwiesen an, dass er den Jungen ermordet hatte. Er hatte am ersten Prozesstag gestanden, ihn erstochen zu haben. Die Kammer ging davon aus, dass er das tat, um seine Straftat zu verdecken – den Missbrauch des Jungen. Die Anwälte der Eltern, die als Nebenkläger auftraten, der Staatsanwalt und der Verteidiger hatten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert, wie es der Gutachter empfohlen hatte.