Im Prozess um eine vom Ehemann erwürgte Frau sind die Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt fordert für den 67-jährigen Rentner lebenslänglich wegen Mordes. Der Verteidiger plädiert auf Totschlag und eine zeitlich begrenzte Haftstrafe.

Schwaikheim - Ein 67 Jahre alter Rentner, der nach mehr als 40 Ehejahren seine Gattin erwürgt hat, soll nach Ansicht des Staatsanwalts lebenslänglich hinter Gitter. Es sei im Verlauf des Prozesses nicht nur klar geworden, dass der Mann am 18. September seine Ehefrau im Wohnzimmer der Wohnung in Schwaikheim, aus der er wenige Tage später hätte ausziehen müssen, erwürgt habe. Bei der Tat sei auch, so sagte der Ankläger in seinem Plädoyer am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht, sei ein ganzes Motivbündel zu verzeichnen. Trotz „affektiver Komponenten“ habe das psychiatrische Gutachten aber klar ergeben, dass es sich nicht um eine Affekttat gehandelt habe und keinerlei strafmildernde Umstände gegeben seien. Als Mordmerkmal wertete der Staatsanwalt niedere Beweggründe. Es lägen dominante und egozentrische Motive bei einem Mann vor, der gewohnt gewesen sei, andere zu beherrschen. Dies habe er auch – wie diverse Vorfälle gezeigt hätten – mit physischer und psychischer Gewalt durchsetzen wollen.

 

Angesichts des anstehenden Zwangsauszugs und drohender Unterhaltszahlungen habe er es nicht ertragen, seine Frau als Siegerin dastehen zu sehen. „Er musste die Kontrolle zurückgewinnen – lieber sie töten, als das hinzunehmen.“ Deutlicher könne man niedere Beweggründe nicht zeigen, so der Ankläger. Seine Forderung: lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Staatsanwalt: niedere Beweggründe

In seinem Plädoyer wertete der Anwalt der Nebenkläger, der die Kinder des Ehepaars vertritt, die besondere Grausamkeit des Geschehens als zusätzliches Merkmal eines Mordes. Vier bis sechs brutale Schläge seien es zunächst gewesen, mit denen der Kampfsportler seine Frau niedergestreckt habe, um sie dann in hilfloser Lage gezielt mit einem beim Judo antrainierten Würgegriff in einem vier bis acht Minuten dauernden Gewaltakt zu töten. Darüber hinaus habe er offenbar kurzfristig den Griff gelockert, währenddessen habe das Opfer wimmernd um sein Leben gefleht. Nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei habe der Angeklagte da offenbar noch zu ihr gesagt „Es ist zu spät, es ist Zeit für dich zu gehen.“ Das sei „nichts anderes als ein Richtspruch – das war ein Hinrichtungsakt“. Die Nebenklage sieht auch die Mordmerkmale Habgier und niedere Beweggründe erfüllt. Das Fazit: „Wir schließen uns der Forderung des Staatsanwaltes an.“

Verteidiger: keine Mordmerkmale

Der Verteidiger des 67-Jährigen sah im Gegensatz zu seinen Vorrednern die Merkmale eines Mordes in diesem Fall nicht erfüllt. Grausam sei ein solcher Totschlag immer, plädierte er, aber der Akt des Erwürgens mit schneller Bewusstlosigkeit erfülle nicht den Umstand der besonderen Grausamkeit, „auch wenn das schräg klingt“. Für Habgier spreche angesichts der vom Angeklagten geplanten Zukunft samt Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern nichts. Und was die niedrigen Beweggründe angehe, so lasse sich dies aus der Situation zwischen den Eheleuten nicht ableiten.

„Da gibt es mehr Zwischentöne“, sagte der Verteidiger zur ehelichen Streitsituation. Unter anderem sei eben nicht klar, dass der letzte, fatal ausgegangene Streit nicht auch vom Opfer mit ausgelöst worden sei. Letztlich habe ein „explosives Gemisch bestanden, das zur Zündung kam“. Als Strafe für den unstrittigen Totschlag sei eine zeitliche Haftstrafe angemessen, deren Länge er ins Ermessen des Gerichts stelle. Das Urteil wird am kommenden Dienstag verkündet