Mordwaffe Garagengriff Elektriker muss ins Gefängnis
StZ, vom 15.03.2010 14:00 Uhr
Stuttgart - Weil er seine Ex-Freundin mit einem unter Strom gesetzten Garagengriff töten wollte, muss ein 33-jähriger Elektriker für fünf Jahre in Haft. "Sie war völlig arglos. Nur durch einen glücklichen Zufall ist ihr nichts passiert", sagte die Vorsitzende Richterin Regina Rieker-Müller am Montag bei der Urteilsverkündung am Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Jahre plädiert. Nur die schlecht leitenden Schuhe hätten die 33-Jährige im Juli 2009 in Remshalden (Rems-Murr-Kreis) gerettet, hieß es. Der Mann habe die Trennung und die neue Beziehung seiner Ex nicht verkraftet. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und behauptet, er habe der Frau lediglich einen Schrecken einjagen wollen.
Das Gericht war überzeugt, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord handelte. Der Elektriker habe gewollt, dass seine Ex-Freundin durch einen Stromschlag ums Leben kommt, als er Steckdose und Garagengriff fachmännisch mit einem Kabel verband, sagte die Richterin. "Im April 2009 hat er in einer Handy-Kurznachricht angekündigt, sie platt zu machen." Selbst mit den isolierenden Sohlen bestand höchste Gefahr für die Frau. Wenn Schuhe und Boden durch den einsetzenden Regen schon nass gewesen wären, hätte die Konstruktion nach Ansicht der Sachverständigen wahrscheinlich auch zum Tod durch Herzversagen geführt. Nur durch Glück sei sie unverletzt geblieben.
Die Frau, deren vier Kinder aus früheren Partnerschaften in Pflegefamilien leben, hatte die Beziehung mit dem heute 33-Jährigen im September 2008 nach einer Abtreibung beendet, weil der Angeklagte nicht zu seinem ungeborenen Kind stehen wollte, sagte die Richterin. Doch der Mann sei nicht über die Ex hinweggekommen, die nach einer Weile eine neue Beziehung eingegangen war. Wiederholt habe er ihr Kurznachrichten mit Forderungen geschickt. Im Juli 2009 habe er dann heimtückisch den Griff unter Strom gesetzt. Jeder, der die Klinke angefasst hätte, hätte grausam sterben können - sogar mögliche Helfer, machte die Richterin deutlich.
Ermittler kamen dem 33-Jährigen damals schnell auf die Spur, weil Gegenstände von ihm aus der Garage verschwunden waren. Genetische Spuren auf dem Kabel und Dokumente auf dem beschlagnahmten Computer des Mannes erhärteten den Verdacht. Bei der Urteilsfindung hat laut Richterin unter anderem für ihn gesprochen, dass er sehr unter der Trennung litt und bislang nicht strafrechtlich aufgefallen war.