Mountainbiker dürfen auch in Zukunft in der Regel nicht auf Waldwegen in Baden-Württemberg fahren, die weniger als zwei Meter breit sind.

Stuttgart - Mountainbiker dürfen auch in Zukunft in der Regel nicht auf Waldwegen in Baden-Württemberg fahren, die weniger als zwei Meter breit sind. „Die Zwei-Meter-Regelung hat sich bewährt“, erklärte der für Tourismus und den ländlichen Raum zuständige Minister Alexander Bonde (Grüne) auf eine Anfrage der FDP im Landtag, über die die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten. Bonde verwies zugleich auf ein Pilotprojekt im Schwarzwald, wo der Anteil der Waldpfade von 2,5 auf 10 Prozent der gekennzeichneten Strecken für Mountainbiker erhöht werden soll. „Das Projekt gilt es nun zu beobachten.“ Die Landesforstverwaltung und die Schwarzwald-Tourismus-Gesellschaft hatten sich bei der Ankündigung des Vorhabens auf eine Ausnahmeregel im Landeswaldgesetz berufen.

 

„Die Wandererverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der Zwei-Meter-Regelung deshalb nachdrücklich ab“, heißt es in der Antwort des Ministeriums weiter. Zudem habe die Regel einen hohen Bekanntheitsgrad und sorge für Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht. Anlass der Anfrage war dem Bericht zufolge eine Novelle des hessischen Forstgesetzes, der zufolge das Radfahren in Hessen künftig auf „festen Waldwegen“ erlaubt sein wird.