Vom nächsten Jahr an werden die Anwohner des Zentrums wieder für die Straßenreinigung zur Kasse gebeten, straßengenau. Die endgültige Höhe der Gebühr macht der Gemeinderat von der Kassenlage abhängig.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - Im Jahr 2016 unternimmt die Stadt einen nächsten Anlauf, die umstrittene Straßenreinigungsgebühr durchzusetzen. Die Entscheidung ist gefallen. Allerdings steht die genaue Höhe der Gebühr noch nicht fest. Ob zumindest ein geringer Nachlass gewährt wird, will der Gemeinderat erst zum Ende der Haushaltsberatungen am 18. Dezember entscheiden.

 

Gewiss ist: auch beim zweiten Versuch sind die Betroffenen nicht befriedet. In der Bezirksbeiratssitzung zum Thema kritisierten mehrere Anwohner die Pläne. Die Debatte war von Unmutsbekundungen begleitet. Bezirksbeiräte und insbesondere die evangelische Kirche zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens.

Ein erster Anlauf war 2014 noch am Anwohnerprotest gescheitert (wir berichteten). Für den neuen Versuch ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, in die Bewohner der betroffenen Quartiere eingeladen waren: des Gerber-, Hospital- und Leonhardsviertels. Die Runde hatte sich darauf verständigt, welche Straßen wie ursprünglich geplant sieben-, welche nur dreimal wöchentlich gereinigt werden müssen, dies hausnummerngenau. Die Gebühr sinkt entsprechend.

Die entscheidende Forderung kassierte der Gemeinderat

Der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb AWS hat diese Wünsche ausnahmslos berücksichtigt. Die entscheidende Forderung der Gruppe kassierte aber der Gemeinderat: dass der sogenannte Anteil des öffentlichen Interesses von fünf auf 50 Prozent erhöht wird. Damit hätte sich die Gebühr der Anwohner knapp halbiert. Die Differenz hätte die Stadt zahlen müssen. Die Stadträte halten hingegen 15 Prozent für eine gerechte Größe – eben die stehen noch unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen.

Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe entlasten Anwohner von 18 Straßen. Das sind jene, deren Reinigung nur an den Wochenenden nötig scheint. Ihre Anwohner sollen 29,90 Euro pro Meter Hausfassade zahlen. Beim größten Teil bleibt es bei der 2014 festgesetzten Gebühr von 69,70 Euro. Sie fällt an 77 Straßen und Plätzen an. Hausbesitzer können die Kehrgebühr auf die Mieter umlegen. Beide Zahlen sinken entsprechend, falls der Gemeinderat den 15-prozentigen Eigenanteil endgültig beschließt.

Die Stadt zahle ohnehin schon 56 Prozent der Gesamtkosten von 4,6 Millionen Euro, argumentierte Thomas Hess, der Geschäftsführer der AWS. „Selbstverständlich weiß ich, dass die Partymeile den Dreck produziert und die Anwohner gebeutelt sind“, sagte er. Eine Erhöhung des formalen städtischen Anteils auf 50 Prozent hält er dennoch für ungerechtfertigt. „Keine Stadt in Deutschland setzt das öffentliche Interesse höher als 25 Prozent an“, sagte Hess. Überdies habe ein Rechtsgutachten ergeben, dass in den Wohngebieten kein anderer Eigenanteil angesetzt werden dürfe als zuvorderst auf der Königstraße. Dies widerspreche dem Gleichheitsprinzip.

Die evangelische Kirche hält die Gebühr für rechtswidrig

Die Anwohner fühlen sich hingegen für die Beseitigung von Müll zur Kasse gebeten, den eben andere vor ihre Haustür werfen. Daran ändert weder die Reinigungsfrequenz etwas, noch der womöglich höhere Eigenanteil der Stadt. Die beruft sich auf den Paragrafen 41 des Straßengesetzes, gemäß dem Anwohnern die Reinigungskosten aufgebürdet werden dürfen. Der evangelische Kirchenpfleger Herrmann Beck hält die Entscheidung hingegen für rechtswidrig. Die Kirche ist wegen ihrer Liegenschaften vor allem im Hospitalviertel massiv betroffen. Über eine Klage gegen den Gebührenentscheid werde noch diskutiert, sagte Beck.

Er beruft sich ebenfalls auf das Straßengesetz, nur einige Zeilen tiefer. Dessen Paragraf 42 besagt: „Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.“ Geschieht dies nicht, möge die Gemeinde den Abfall entsorgen – auf Kosten des Verursachers. Mithin auf Kosten desjenigen, der seinen Müll widerrechtlich auf die Straße wirft.

Kommentar: Absurd

Die Argumente für die Kehrgebühr werden absurd. Sowohl Jochen Stopper von den Grünen als auch Alexander Kotz für die CDU berufen sich auf ihre Vorgänger: Als der Gemeinderat einst den öffentlichen Anteil für die Müllbeseitigung auf fünf Prozent festlegte, müsse er dafür gute Gründe gehabt haben. Einmal abgesehen davon, dass mit diesem Argument zur Rechtsprechung vergangener Jahrhunderte zurückgekehrt werden könnte – bisher wurden nur beste Geschäftslagen gereinigt, zuvorderst die Königstraße. Jetzt sind Wohnungsmieter betroffen und Sozialeinrichtungen. Wer behaupten wollte, dass die – wohlgemerkt illegale – Müllentsorgung auf dem Niveau vergangener Zeiten verharrt, war seit Jahren nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr in der Stadt. Die Grundlagen haben sich fundamental verändert. Es ist Zeit, die Beschlüsse der Realität anzupassen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hingegen argumentiert mit dem Gutachten von Juristen, die den Gleichbehandlungsgrundsatz gebieten. Deswegen müsse die Gebühr in Wohngebieten genauso bemessen werden wie in Einkaufslagen. Wozu im Grundsatz anzumerken ist, dass die Gerichtsbarkeit unnötig wäre, könnte ein juristisches Gutachten Rechtsklarheit schaffen. Im Detail wäre die Argumentation interessant, mit der dieselben Juristen begründen, dass die Gleichbehandlung beispielsweise an der Theodor-Heuss-Straße gewahrt ist. Deren eine Seite wird dreimal wöchentlich gereinigt, die andere siebenmal.