Die Stuttgart-21-Projektkritiker sehen ihren Verdacht erhärtet, die Regierung habe rechtswidrig den Weiterbau des unwirtschaftlichen Bahnprojekts durchgesetzt.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Stuttgart - Das Bundeskanzleramt hat massiven Einfluss ausgeübt, damit Stuttgart 21 trotz unklarer Finanzierung milliardenteurer Mehrkosten und drohender Unwirtschaftlichkeit zu Lasten der bundeseigenen Deutschen Bahn AG weitergeführt wird. Das zeigen weitere brisante Vermerke aus der Regierungszentrale, deren Offenlegung der Projektkritiker Eisenhart von Loeper vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchgesetzt hat.

 

Mit einer Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat der hartnäckige Jurist bereits vorigen Sommer erreicht, dass das Kanzleramt fünf vertrauliche S21-Dokumente vom 4. Dezember 2012 sowie vom 9. Januar, vom 1., 5. und 22. Februar 2013 freigeben musste. Die Papiere wurden für Regierungschefin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel und ihren damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla erstellt, der inzwischen als DB-Vorstand für korrekte Unternehmensführung zuständig ist.

Von Loeper konnte die Freigabe von vier Passagen durchsetzen

Drei der fünf S21-Dokumente (abrufbar unter www.strafvereitelung.de) sind noch stellenweise geschwärzt. Die Freigabe von vier Passagen konnte der Jurist nun bei der Verhandlung am vorigen Donnerstag in Berlin durchsetzen. Dabei geht es um den vierseitigen Vermerk „Sachstand und aktuelle Entwicklung beim Projekt Stuttgart 21“, der am 5. Februar 2013 für Merkel und Pofalla erstellt wurde, also in der turbulentesten Phase genau einen Monat vor der entscheidenden DB-Aufsichtsratssitzung.

Damals stand der Weiterbau von S21 auf der Kippe. DB-Chef Rüdiger Grube und sein Kollege Volker Kefer hatten zuvor am 12. Dezember 2012 den Aufsichtsrat über eine Kostensteigerung von 1,1 Milliarden auf 5,6 Milliarden Euro sowie weitere nicht finanzierte Risiken von 1,2 Milliarden informiert. Danach liefen die Drähte auch ins Kanzleramt heiß, wie die Papiere zeigen.

Denn im 20-köpfigen DB-Kontrollgremium gab es große Bedenken, das für den Konzern extrem riskante und nun sehr wahrscheinlich unwirtschaftliche Projekt weiterzuführen. Die Aufsichtsräte, darunter drei Staatssekretäre des Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums, befürchteten auch eigene Haftungsrisiken und Regressansprüche gemäß Aktienrecht.

Oberstes Ziel war eine „zügige Entscheidung“ im DB-Aufsichtsrat

Grund dafür war auch ein internes, 15-seitiges Dossier aus dem zuständigen Fachressort von Verkehrsstaatssekretär und DB-Aufsichtsrat Michael Odenwald. Es kommt zum Fazit, es gebe „keine ausreichende Grundlage“, dem Vorschlag von DB-Chef Grube zu folgen, S21 fortzuführen und weiter zu finanzieren. Die Argumente seien „zu schwach“. Man solle Alternativen bis hin zum Abbruch prüfen, zumal das Projekt wohl frühestens 2024 fertig werde. Zudem warfen die Experten der DB vor, den Aufsichtsrat zu spät, unzureichend und falsch informiert zu haben.

Als die „Stuttgarter Zeitung“ am 5. Februar 2013 über die massiven Bedenken und das vertrauliche Dossier berichtete, löste das bundesweit ein großes Medienecho und viele falsche Dementis aus. Der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) spielte das hauseigene Papier seines zuständigen Staatssekretärs als unbedeutend herunter, obwohl in Wahrheit alle Alarmglocken der S21-Befürworter schrillten.

Im Kanzleramt wurde sofort der vierseitige Vermerk zum S21-Sachstand erstellt und Pofalla noch am selben Tag vorgelegt, der Regierungschefin einen Tag später. Es galt, die skeptischen Aufsichtsräte und vor allem Staatsekretär Odenwald rasch wieder auf Linie zu bringen, das zeigen die Vorlage vom 5. Februar an Merkel und der Vorschlag zum weiteren Vorgehen unter der Überschrift „Votum“.

Oberstes Ziel des Kanzleramts war demnach eine „zügige Entscheidung“ im DB-Aufsichtsrat. Dazu sollte das zuständige Verkehrsministerium „zügig Position“ zu den DB-Finanzierungsvorschlägen beziehen, „um ein Scheitern des Projekts… zu verhindern“. Die Mehrkosten sollten unter anderem durch höhere Schulden des Konzerns finanziert werden.

Von Loeper: Kanzleramt hat rechtswidrig gehandelt

Der Abbruch von S21 aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen und die Prüfung von Alternativen wird in den Vermerken der Regierungszentrale - anders als im Dossier des Fachministeriums vorgeschlagen - an keiner Stelle ernsthaft erwogen und diskutiert.

Stattdessen wird Kanzlerin Merkel in der Vorlage vom 5. Februar von ihrem Mitarbeiter Dirk Pung-Jakobsen sogar ausdrücklich an ihre eigene Befürwortung von S 21 erinnert. Der Bahnvorstand wolle an dem Projekt festhalten, heißt es auf Seite 2, und sehe „dabei auch die politische Bedeutung der Verwirklichung eines großen Infrastrukturprojekts, zu dem Sie sich explizit bekannt haben“.

S21-Kritiker Loeper sieht auch darin seinen Verdacht untermauert, dass das Kanzleramt rechtswidrig den Aufsichtsrat der bundeseigenen Aktiengesellschaft bevormundet habe: „Der wirtschaftlich zwingend gebotene Abbruch von S 21 sollte politisch unbedingt vermieden werden.“ Die Politik habe unzulässig macht- und parteipolitische Interessen auf Kosten der DB AG durchgesetzt.

Mit Spannung erwartet der Jurist nun die nächste reguläre DB-Aufsichtsratssitzung am 15. Juni, in der es erneut um weitere drohende Kostensteigerungen bei S 21 und damit verbundene Haftungsrisiken gehen könnte. Zudem hat der Bundesrechnungshof mittlerweile seine Prüfungen zum teuren S21-Weiterbau abgeschlossen. Auch von diesen Ergebnissen macht Loeper weitere Strafanzeigen gegen Verantwortliche abhängig.