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Baden-Württemberg
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Nach "Bettchenklau" Weiter Streit um Kündigung

dpa / lsw, vom 05.02.2010 15:43 Uhr
Mannheim - Der Rechtsstreit um die Kündigung eines Müllmannes wegen des angeblichen Diebstahls eines ausrangierten Kinderbettchens geht weiter: Der Arbeitgeber des Mannes zieht vor das Landesarbeitsgericht Mannheim, nachdem die Kündigung für unwirksam erklärt worden war. Das Entsorgungsunternehmen fechte das Urteil des Mannheimer Arbeitsgerichts an, teilte die Justizbehörde am Freitag mit.

Die Entlassung des Mitarbeiters war Ende Juli 2009 für unwirksam erklärt worden, dem Mann sollte laut Gericht zudem der entgangene Verdienst zugesprochen werden. Das Verhalten des Arbeitnehmers sei zwar nicht korrekt gewesen, eine Kündigung aber unverhältnismäßig.

Der Mann hatte das Kinderbettchen aus dem Müll gefischt und mitgenommen. Das Berufungsverfahren ist am 10. Februar.

Dem Arbeiter war im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden, weil er vor den Augen seiner Kollegen ein Kinderreisebett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Nach Ansicht seines Arbeitgebers war dies ein Diebstahl, der eine Kündigung nach sich ziehen muss.
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Kommentare (1)
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FEB
09
16:23 Uhr, geschrieben von bekien
Abfallklau mit üblen Folgen
Beginnen die Arbeitsgerichte in Deutschland nicht langsam sich zu wundern? Müll, der kurz vor der Entsorgung steht, wird von einem treuen Mitarbeiter minimiert und von daher für den Arbeitgeber günstiger. Ein Bleistift, eine Maultasche, ein Brötchen, Strom fürs Handy oder Kartons für den Umzug der Tochter. Und was klauen die Firmeninhaber uns alles? Zum Beispiel Steuern? Wenn ein Arbeiter heute nach der Arbeit mit dem Zollstock in der Hose nach Hause kommt, oder der Bleistift noch hinter dem Ohr hängt, ist das auch Diebstahl? Könnt ihr den nicht schon lange abschreiben? An der Habgier wird noch manch einer ersticken, denn boshafter geht´s bald nimmer.
 
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