Nach "Bettchenklau" Weiter Streit um Kündigung
dpa / lsw, vom 05.02.2010 15:43 Uhr
Mannheim - Der Rechtsstreit um die Kündigung eines Müllmannes wegen des angeblichen Diebstahls eines ausrangierten Kinderbettchens geht weiter: Der Arbeitgeber des Mannes zieht vor das Landesarbeitsgericht Mannheim, nachdem die Kündigung für unwirksam erklärt worden war. Das Entsorgungsunternehmen fechte das Urteil des Mannheimer Arbeitsgerichts an, teilte die Justizbehörde am Freitag mit.
Die Entlassung des Mitarbeiters war Ende Juli 2009 für unwirksam erklärt worden, dem Mann sollte laut Gericht zudem der entgangene Verdienst zugesprochen werden. Das Verhalten des Arbeitnehmers sei zwar nicht korrekt gewesen, eine Kündigung aber unverhältnismäßig.
Der Mann hatte das Kinderbettchen aus dem Müll gefischt und mitgenommen. Das Berufungsverfahren ist am 10. Februar.
Dem Arbeiter war im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden, weil er vor den Augen seiner Kollegen ein Kinderreisebett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Nach Ansicht seines Arbeitgebers war dies ein Diebstahl, der eine Kündigung nach sich ziehen muss.