Nach Blutbad in Stuttgarter Disko Haftstrafen für Messerstecher
Markus Heffner, vom 11.03.2010 08:18 Uhr
Stuttgart - Vier Jahre und sechs Monate für Mustafa Arslan (alle Namen geändert), sechs Jahre Haft für Thomas Wenzel. Zu diesen Haftstrafen sind am Mittwoch vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die beiden 24 und 26 Jahre alten Männer verurteilt worden, gegen die sechs Prozesstage lang wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verhandelt worden war.
Um die Ereignisse jener Nacht in der Stuttgarter Discothek Toy zu rekonstruieren, in der die beiden Verurteilten nach Überzeugung von Staatsanwalt und Gericht mit einem Messer mehrfach auf zwei Kontrahenten eingestochen haben, hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn eine Vielzahl von Zeugen befragen müssen. Der Bluttat vorausgegangen war demnach ein banaler Streit zwischen zwei Gruppen in der Disco, die sich an diesem Morgen des 20. Juni 2009 zunächst gegenseitig mit Wasser bespritzt hatten. Die Stimmung unter den Kontrahenten, die alle mehr oder weniger stark angetrunken waren und zumindest im Fall von Mustafa Arslan und Thomas Wenzel im Laufe der Nacht auch Kokain konsumiert hatten, sei dann aber sehr schnell in brutale Aggressionen umgeschlagen, so der Richter.
Opfer lebensgefährlich verletzt
Die beiden Opfer der Messerattacken, deren Leben nur mit einer Notoperation gerettet werden konnte, erlitten in der tumultartigen Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen junger Männer zahlreiche Stiche in Bauch, Hals und Rücken. Beide leiden noch heute an den Folgen der schweren Verletzungen und können ihren Beruf nicht mehr ausüben. Aufgrund der Vielzahl der Messerstiche und der Schwere der Verletzungen müsse bei beiden Angeklagten eine bedingte Tötungsabsicht unterstellt werden, betonte Richter Hahn in seinem Urteil.
Der Haupttäter, der den Ermittlungen zufolge am aggressivsten aufgetreten war und auch als Erster ein Messer gezückt und wahllos um sich gestochen hatte, konnte derweil nicht zur Rechenschaft gezogen werden: Der 22-Jährige hat sich nach der Bluttat in der Disco nach den Erkenntnissen der Justiz in die Türkei abgesetzt.
Trotz Verurteilung in Freiheit
Ebenfalls noch in Freiheit befindet sich trotz der Verurteilung am Mittwoch Thomas Wenzel. Gegen ihn war schon vor dem Prozess vor dem Landgericht die ursprünglich angeordnete Untersuchungshaft von einem Haftrichter aufgehoben worden. Bis zur möglichen Revision und einem weiteren Verfahren müsse diese Aufhebung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestehen bleiben, erklärte Richter Hahn. Daran ändere auch die Verurteilung vor dem Landgericht nichts. Nicht alles, was die Karlsruher Richter entscheiden, müsse man auch verstehen.