Der Wirbel um die Abgeordneten-Versorgung hat neue Vorstoße für mehr Bürgerbeteiligung ausgelöst: Ex-Minister Nils Schmid (SPD) will die Bürger über die Altersbezüge mit beraten lassen, der Verein Mehr Demokratie fordert niedrigere Hürden für bestimmte Volksabstimmungen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Wirbel um die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten hat neue Vorstöße für mehr Beteiligung der Bürger in Baden-Württemberg ausgelöst. Sie sollen danach nicht nur bei diesem Thema, sondern generell mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung erhalten. Der frühere Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) regt an, Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der geplanten Expertenkommission einzubeziehen. Sie sollten dort ebenso wie die Sachverständigen Empfehlungen für die künftige Altersversorgung erarbeiten. Der Verein Mehr Demokratie fordert, für solche Fälle ein sogenanntes fakultatives Referendum einzuführen. Zur Überprüfung von frisch erlassenen Gesetzen solle die Unterschriftenhürde deutlich herabgesetzt werden.

 

Mit der Rücknahme des Gesetzes zur Altersversorgung Streitpunkt war vor allem die wieder mögliche Staatspension – hatten die Abgeordneten den Weg für eine Expertenkommission frei gemacht. Ihr sollen Politikwissenschaftler, Staats- und Verfassungsrechtler sowie Versorgungsexperten angehören, aber auch Vertreter von Organisationen, die die Änderung scharf kritisiert hatten. Der frühere SPD-Minister Schmid fordert nun, auch Bürgerinnen und Bürger als Experten an der Arbeit der Kommission zu beteiligen. Es sei „jetzt an der Zeit, einen Schritt auf sie zuzugehen“, sagte er unserer Zeitung. Bürger seien „Experten in Sachen Demokratie“, betonte Schmid. Sie sollten „nicht als Anhängsel von Sachverständigen“, sondern als „eigenständige, repräsentativ ausgewählte Gruppe“ eingebunden werden. Diese solle nicht nur einmal angehört werden, sondern sich in mehreren Sitzungen mit der Materie befassen und Empfehlungen formulieren.

Nils Schmid: keine Angst vor Bürgern nötig

In Skandinavien und Frankreich hätten sich solche Formate der Bürgerbeteiligung „auch bei schwierigen gesellschaftlichen Fragen bewährt“, sagte der frühere SPD-Landeschef. Bei Themen wie künstliche Befruchtung oder Sterbehilfe hätten die Bürger Empfehlungen erarbeitet, „die nicht etwa fernab der von Experten diskutierten Lösungen liegen, sondern einen Konsens für solche Vorschläge voranbringen können“. Sein Fazit: „Abgeordnete brauchen also keine Angst vor ihren Bürgern zu haben.“ Eine solche Form der Bürgerbeteiligung hatte die grün-rote Landesregierung bereits 2013 bei der Erarbeitung des neuen Energie- und Klimaschutzkonzeptes praktiziert. Dabei wurden „Bürgertische mit 25 repräsentativ ausgewählten Bürgern etabliert, die unter externer Moderation Vorschläge erarbeiteten.

Für den Verein Mehr Demokratie zeigt die Diskussion über die Abgeordnetenversorgung, wie sinnvoll ein „fakultatives Referendum“ sein könne. „Bei Gesetzen, die auf großen Widerstand in der Bevölkerung treffen, gäbe es dann einen sauberen und effizienten Weg, sie durch eine Volksabstimmung überprüfen zu lassen“, sagte die Landesgeschäftsführerin Sarah Händel unserer Zeitung. Volksabstimmungen über gerade erlassene Gesetze würden dabei erleichtert, in dem die Zahl der notwendigen Unterschriften stark reduziert werde. Statt 800 000 Unterschriften, wie derzeit für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg nötig, sollten 200 000 reichen; dies entspräche 2,5 Prozent der Wahlberechtigten.

Referenden als „Bremse“ und „Gaspedal“

In der Schweiz hätten sich fakultative Referenden auf allen Ebenen bewährt, sagte Händel. Sie gälten dort als „Bremse“, wenn etwas am Status quo geändert werden solle, während die dreistufige Volksgesetzgebung als „Gaspedal“ betitelt werde (siehe Infokasten). Wenn eine neue Idee zur Abstimmung gestellt werde, seien mehrere Stufen sinnvoll, um ausgiebige Diskussionen zu ermöglichen. Sollten geltende Regeln geändert werden, sei das „mit sehr viel weniger Unwägbarkeiten verbunden“; daher könnten die Hürden deutlich reduziert werden. In Deutschland gebe es das Instrument in Hamburg und Bremen, aber nur für Spezialsituationen. Aktuell habe die CDU in Thüringen einen Gesetzentwurf eingebracht, um fakultative Referenden zu ermöglichen.

Für Händel wäre die Einführung im Südwesten, für die eine Verfassungsänderung nötig wäre, „ein Meilenstein auf dem Weg, die Bürgerschaft zu einem kontinuierlich relevanten Akteur bezüglich der Ausgestaltung von Politik zu machen“. Bisher gab es in Baden-Württemberg noch keinen erfolgreichen Volksantrag; einer solchen Initiative gegen die Abgeordnetenversorgung kam der Landtag mit der Rücknahme des Gesetzes zuvor. Mögliches Thema eines Volksantrages könne die Reform des Landtagswahlrechts werden, die von der grün-schwarzen Koalition zwar angekündigt, aber bisher nicht vorangetrieben worden sei.