Auf das umstrittene EnBW-Geschäft folgten zahlreiche Prozesse und Untersuchungen. Beim BGH fährt der ehemalige Ministerpräsident als Verlierer nach Hause - deutet aber eine politische Zukunft an.

Karlsruhe - Baden-Württembergs Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hat im Streit über die Rechtsberatung beim Kauf von Aktien des Energieversorgers EnBW eine weitere juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Schadenersatzklage des Politikers gegen die Kanzlei Gleiss Lutz ab. Aus dem Anwaltsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg könne Mappus, der nicht Vertragspartner war, keine Ansprüche ableiten. (Az. IX ZR 252/15)

 

„Es ging um die Vorbereitung einer Entscheidung des Landes, nicht des Ministerpräsidenten“, hatte der Vorsitzende Richter Godehard Kayser bereits in der mündlichen Verhandlung gesagt. Damit sei kein sogenanntes Näheverhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten, der lediglich als Vertreter des Landes gehandelt hatte, und der Kanzlei entstanden. Das aber wäre eine Voraussetzung dafür gewesen, dass Mappus als Dritter Ansprüche aus dem Vertrag gehabt hätte.

Mappus erscheint mit Entourage an Anwälten

Als Ministerpräsident hatte Mappus 2010 am Landtag vorbei für 4,67 Milliarden Euro Anteile am Energieversorger EnBW zurückgekauft. Laut Staatsgerichtshof war das verfassungswidrig. Für Mappus hatte das Geschäft auch ein zwischenzeitlich eingestelltes, strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge. Von Gleiss Lutz wollte er deshalb Ersatz seiner Anwaltskosten. Außerdem machte er Vermögenseinbußen geltend, weil er nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs seine Position als Manager beim Darmstädter Pharma- und Chemiekonzern Merck aufgeben musste.

Zu dem Termin erschien Mappus mit einer ganzen Entourage an Anwälten - darunter der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. In den kleinen Saal mussten weitere Tische und Stühle geschafft werden. Zur Urteilsverkündung erschien von den Parteien jedoch niemand mehr. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass Mappus den Prozess verlieren würde.

Mappus hatte sich in den vergangenen Jahren aus der Politik zurückgezogen. Zuletzt wurde über eine Rückkehr spekuliert. Zu den Gerüchten machte er am Rande der Verhandlung vage Andeutungen: „Ich bin noch jung, das war es noch nicht.“