Nach dem Todesflug der Germanwings-Maschine im März 2015 verklagt die Familie zweier Opfer aus den USA insgesamt drei Fluggesellschaften. Die Familie beschuldigt die Fluggesellschaften der widerrechtlichen Tötung.

Washington - US-Familienangehörige von zwei Opfern des von dem Piloten Andreas Lubitz herbeigeführten Flugzeugabsturzes haben Klage gegen Lufthansa, Germanwings und die Airline United eingereicht. Die am Montag vor einem Bezirksgericht in Virgina eingebrachte Schrift beschuldigt die Fluggesellschaften der widerrechtlichen Tötung. Yvonne und ihre Tochter Emily Selke waren ums Leben gekommen, als Lubitz die Germanwingsmaschine vor rund zwei Jahren in den französischen Alpen abstürzen ließ. Die Frauen waren die einzigen amerikanischen der insgesamt 150 Opfer.

 

In der Klage wird argumentiert, Lufthansa und ihre Tochter hätten fahrlässig gehandelt, weil die Richtlinien der Fluggesellschaften nicht vorsehen, dass zu jeder Zeit zwei Crewmitglieder im Cockpit der Maschine sitzen müssen. Für US-Fluglinien ist dies seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verpflichtend. Neben Germanwings und Lufthansa richtet sich die Klage auch gegen United, weil diese die entsprechenden Flugtickets an die Opfer verkauft hat. Die Unternehmen haben ein Abkommen, mit dem Flüge der jeweils anderen Gesellschaften gebucht werden können.

United kündigte an, sich zu verteidigen. Lufthansa reagierte zunächst nicht auf die Anfrage. Am 24. März 2015 hatte Lubitz den zweiten Piloten aus dem Cockpit ausgesperrt, die Türen verriegelt und die Maschine gegen eine Bergwand gesteuert.