Die EU-Kommission lässt das Acta-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Damit reagiert sie auf den massiven Druck von Internet-Aktivisten.

Brüssel - Nach heftiger Kritik lässt die EU-Kommission das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an. Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche.

 

Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: „Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“, sagte der Kommissar.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen ene Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

Ratifizierungsprozess wird wohl ausgesetzt

Die EU-Kommission hatte Acta zusammen mit Staaten wie insbesondere den USA und Japan ausgehandelt. Der Ministerrat hatte den Text im Dezember einstimmig angenommen und die Staaten autorisiert, den Vertrag zu unterzeichnen. Auch das Europaparlament werde noch darüber abstimmen, sagte De Gucht. Nun könne sich dieser Prozess verzögern: „Ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt.“

De Gucht verteidigte erneut das Abkommen. Acta werde helfen, Arbeitsplätze zu schützen. „Acta wird keine Webseiten schließen und auch nicht die Rede- oder Internetfreiheit einschränken“, betonte der Kommissar.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die für Grundrechte zuständig ist, betonte die Bedeutung der Freiheitsrechte im Internet: „Copyright-Schutz kann niemals eine Aufhebung der Meinungs- oder Informationsfreiheit rechtfertigen.“