4,5 Zentimeter hohe Absätze sind einer Frau in Hamm zum Verhängnis geworden. Sie stürzte auf der Matte vor dem Eingangsbereich eines Theaters und verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz – erfolglos.

Hamm - Aufgepasst beim Theaterbesuch mit Stöckelschuhen: Wer mit hohen Absätzen in einer Schmutzfangmatte am Theatereingang hängen bleibt und stürzt, kann kein Schmerzensgeld verlangen. Die Matte muss allerdings deutlich sichtbar und bei entsprechender Vorsicht gefahrlos zu überqueren sein, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht.

 

Im vorliegenden Fall hatte war die Besucherin eines städtischen Theaters mit ihren kleinflächigen, mindestens 4,5 Zentimeter hohen Absätzen auf einer als Schmutzfang ausgelegten Gummilochmatte gestürzt und hatte sich einen Mittelfußbruch zugezogen. Von der Stadt forderte die Klägerin deswegen knapp 5800 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Vor Gericht blieb ihre Klage jedoch erfolglos.

Der Zivilsenat des OLG verwies unter anderem darauf, dass die „allgemeine Gefahrerhöhung“, die von kleinflächigen Absätzen von Stöckelschuhen ausgehe, die Schuhträgerinnen zu erhöhter Aufmerksamkeit und entsprechend angepasstem Verhalten verpflichte. Die Klägerin habe der Beschaffenheit der Schmutzfangmatte „durch eine vorsichtige Gehweise mit ihren Stöckelschuhen Rechnung tragen können und müssen“.