Nach einem internen Sommerfest hatte ein Polizist einen Motorradfahrer angefahren und war geflüchtet, der Mann erlag seinen Verletzungen. Jetzt ist der geständige Angeklagte zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Freiburg - Nach einem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht bei Freiburg ist der angeklagte Polizist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Vor Ablauf von zwei Jahren und sieben Monaten darf er zudem keinen neuen Führerschein machen, urteilte das Amtsgericht am Dienstag. Die Fahrerlaubnis war ihm nach dem Unfall unter Alkoholeinfluss vor elf Monaten entzogen worden. Das Gericht hat die Strafe laut Richter Lars Petersen nicht zur Bewährung ausgesetzt - auch, um ein Signal an die Bevölkerung zu senden, dass Autofahren mit Alkohol kein Kavaliersdelikt sei.

 

Der 32-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, nach einem Sommerfest des Spezialeinsatzkommandos betrunken einen Motorradfahrer angefahren zu haben und dann in Panik geflüchtet zu sein. Sein demoliertes Auto ließ er auf der Autobahn 5 bei Freiburg stehen. Das 55 Jahre alte Opfer war noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen gestorben. Erst einen Tag später hatte sich der Polizist gestellt.

Motorradfahrer hatte sich Harley-Davidson-Traum erfüllt

Er habe eine „Tragödie“ verhandeln müssen, sagte Richter Petersen. Noch auf dem Polizeifest habe dem 32-Jährigen einer seiner Kollegen den Autoschlüssel abgenommen, um eine Alkoholfahrt zu verhindern - allerdings war der Polizist an diesem Tag mit einem anderen Auto unterwegs.

Der Motorradfahrer „hatte sich gerade erst einen Lebenstraum erfüllt und wenige Tage zuvor eine Harley-Davidson gekauft“, sagte der Richter. Er sei gut sichtbar gewesen und habe einen Helm getragen. Der Polizist „hatte rund zehn Sekunden, in denen er auf die Überholspur hätte wechseln können“, sagte der Richter. Trotzdem räumte er in der Urteilsbegründung ein: „Wer im Dunkeln auf Sicht fahren will, darf 50 bis 60 Stundenkilometer fahren. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man aus irgendwelchen Gründen den Stab über ihn brechen will.“

Das Gericht verurteilte den suspendierten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Man sei unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, sagte Richter Lars Petersen. Denn der Verurteilte stehe „vor einem Scherbenhaufen seiner beruflichen und bürgerlichen Existenz“. Polizist sei sein Traumberuf gewesen, nach der Verurteilung werde er sich einen neuen Job suchen müssen.

Der Verteidiger des Angeklagten, Roland Beckert, will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen: „Ich finde nicht, dass das Urteil dem Einzelfall gerecht wird. Das Gericht soll noch einmal prüfen, ob die Strafe nicht doch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“