Die Stadt Stuttgart muss die Infostände der Salafisten in der Fußgängerzone bisher dulden. Das ändert sich mit dem Verbot durch den Bundesinnenminister.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Stuttgarter Einzelhändlern ist die Aktion „Lies!“ der salafistischen Vereinigung „Die wahre Religion“ schon lange ein Dorn im Auge. Sie stören sich prinzipiell an immer mehr Werbeständen in der Fußgängerzone der Königstraße. Doch die Salafisten rückten zuletzt besonders in den Fokus. Ausgerechnet vor der Buchhandlung Wittwer postierten sie sich immer wieder, um ihre Koranexemplare unters Volk zu bringen. Das störte die Geschäftsführung, die sich erstmals Mitte 2014 an das Ordnungsamt der Landeshauptstadt wandte.

 

Damals vergeblich. Obwohl schon bekannt war, dass über die Koranverteilung Menschen in die Fänge der Terrormiliz Islamischer Staat getrieben werden und der Staatsschutz ein Auge auf die „Lies!“-Kampagne hatte, waren der Stadt die Hände gebunden. Eine nicht verbotene Organisation, die ohne kommerzielles Interesse für sich werben will, darf das, sagt Hermann Karpf, der Referent des Stuttgarter Ordnungsbürgermeisters. Die Werbestände müssten lediglich an zugewiesenen Punkten aufgebaut werden.

Große Diskussion über Salafisten-Plattform

Die Stadt versuche, bei den festgelegten Standpunkten immer wieder durchzuwechseln. „Wir wollen nicht, dass die gleiche Gruppe immer wieder an derselben Stelle steht“, sagt Karpf. So wolle man Konflikte mit den Anrainern vermeiden. Schließlich sind unter den Gruppen, die sich in der Fußgängerzone vorstellen wollen, auch umstrittene Organisationen wie etwa Scientology. Die Standorte seien aber stets die gleichen und liegen alle entlang der Königstraße.

Im Sommer 2014 wurde im Internationalen Ausschuss der Stadt über die Salafisten-Infostände diskutiert. „Salafisten keine Plattform bieten“, hatte die CDU im Gemeinderat mit einem Antrag gefordert. Doch fand das Gremium keine Handhabe gegen die Koranverteiler.

Aufstellung der Stände endgültig vom Tisch

Mit dem am Dienstag verhängten Verbot der radikalen Salafisten hat sich die Situation auch für das Stuttgarter Ordnungsamt geändert. Käme jemand auf die Idee, in deren Namen einen Werbestand anzumelden, könnte das sofort unterbunden werden. Seit der Auseinandersetzung im Jahr 2014 habe es allerdings gar keine großen Konflikte wegen der „Lies!“-Verteiler mehr gegeben, betont Karpf. Auch für die inhaltliche Bewertung sei die Stadt nicht zuständig. Mit dem Verbot sei die Aufstellung der Stände aber jetzt endgültig kein Thema mehr.