Der 66 Jahre alte Mann, der in den tödlichen Motorradunfall des damaligen Stuttgarter Polizeichefs Thomas Züfle verwickelt war, hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr mit Bewährung ist somit rechtskräftig.

Der 66 Jahre alte Mann, der in den tödlichen Motorradunfall des damaligen Stuttgarter Polizeichefs Thomas Züfle verwickelt war, hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr mit Bewährung ist somit rechtskräftig.

 

Tübingen - Der in den tödlichen Motorradunfall des damaligen Stuttgarter Polizeichefs Thomas Züfle verwickelte Autofahrer hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert. Dadurch sei die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr mit Bewährung rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen am Freitag mit. Zudem werde dem 66-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Autofahrer hatte Züfle nach Angaben der Behörde im Juni 2013 beim Linksabbiegen aus Unachtsamkeit die Vorfahrt genommen. Züfle - der die Polizei der Landeshauptstadt zwei Jahre lang geführt hatte - wurde so schwer verletzt, dass er am Unfallort starb. Der 66-Jährige blieb unverletzt. Züfles Ehefrau musste den Unfall von einem zweiten Motorrad aus mitanschauen und erlitt einen Schock.