Der Breuninger-Prozess am Landgericht hat seltsame Folgen: die Richter wurden nachträglich für befangen erklärt, weil sie ein vermutetes Steuerdelikt gemeldet hatten. Sie hätten die Angezeigten vorher warnen müssen, meint das Oberlandesgericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war eine Richterschelte, wie sie selbst altgediente Juristen noch nicht erlebt hatten. Gleich zu Beginn des Berufungsprozesses um die Besitzverhältnisse beim Kaufhausunternehmen Breuninger zog die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, Agnes Aderhold, über die Kollegen vom Landgericht her. Vernichtend bewertete sie nicht nur deren Urteil als erste Instanz, sondern auch ihre Arbeitsweise. Bei der Beweisaufnahme seien sie „auf halbem Weg stehen geblieben“, Dokumente hätten sie „nur teilweise gewürdigt“, „überhaupt nicht überzeugend“ sei deren Entscheidung. Normalerweise lande beim OLG „etwas, mit dem man was anfangen kann“, lästerte Aderhold weiter. Aber in diesem Fall müsse man „noch mal alles auf Anfang stellen“ und „ganz von vorne beginnen“. Die zahlreichen Medienvertreter schrieben eifrig mit, die Attacke der OLG-Vizechefin fand ein breites Echo.

 

Gut ein Jahr später, im Juli 2016, fällte das Oberlandesgericht denn auch ein ganz anderes Urteil als das Landgericht. Dort hatte der Kläger, der Stuttgarter Rechtsanwalt Wolfgang Blumers, Anfang 2014 noch teilweise gewonnen. Die Zivilkammer sprach ihm zwar nicht die geforderten zwanzig Prozent der Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft zu, die 80 Prozent an Breuninger hält, aber immerhin zehn Prozent – bei einem Streitwert von 220 Millionen Euro immer noch sehr viel Geld. Für die Beklagten, den einstigen Breuninger-Chef Willem van Agtmael und den Rechtsanwalt Wienand Meilicke, war das eine herbe Niederlage. Alle drei waren einst Vorstandsmitglieder einer Stiftung, in die der 1980 gestorbene Kaufhaus-Gründer Heinz Breuninger seine Anteile eingebracht hatte. Im Juli 2004 wurde diese per einstimmigem Beschluss aufgehoben, um die gemeinnützige Stiftung der Breuninger-Tochter Helga unabhängiger von den Erträgen des Kaufhauses zu machen. Für gut 40 Millionen Euro verkaufte die Alleinerbin die Anteile an Agtmael und Meilicke, den Testamentsverwalter ihres Vaters. Blumers sollte später ebenfalls beteiligt werden, musste wegen Bedenken seiner Anwaltskanzlei aber zunächst warten. War ihm der Anspruch rechtsverbindlich eingeräumt oder nur vage in Aussicht gestellt worden? Das ist die Kernfrage der Prozesse.

Verbindlicher oder nur vager Anspruch?

Das Landgericht beantwortete sie zugunsten von Blumers, das Oberlandesgericht im Sinne von Agtmael und Meilicke. Der Kläger habe einen Rechtsanspruch nicht beweisen können, urteilte Aderholds Zivilsenat. Es gebe zwar „durchaus einzelne Indizien“ dafür, aber zahlreiche dagegen. In der schriftlichen Begründung fanden sich immer noch etliche Seitenhiebe auf das Landgericht, jedoch nicht mehr die Generalkritik vom Prozessauftakt. Kein Wunder: Nach sechs Prozesstagen und der Vernehmung von 15 Zeugen kam das OLG, wie damals auch die Stuttgarter Zeitung kommentierte, zu keinem wesentlich anderen Befund als das Landgericht. Es bewertete ihn nur ganz anders, diesmal zur Zufriedenheit der Beklagten. Revision ließ der Senat nicht zu, weil es nicht, wie dafür nötig, um grundsätzliche Fragen gehe.

Hat der falsche Senat geurteilt?

Doch Blumers (76) lässt nicht locker. Mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH) will er erzwingen, dass der Fall noch einmal verhandelt wird. Anfang Dezember ging die knapp 60-seitige Begründung seiner Anwälte in Karlsruhe ein. Sie stützt sich im Kern auf einen Vorwurf, der schon im Prozess erhoben (und zurückgewiesen) worden war: Aderholds Senat sei für das Verfahren gar nicht zuständig, sondern habe es zu Unrecht an sich gezogen. Nach dem Geschäftsverteilungsplan wäre ein anderer Senat am Zuge gewesen, dem Kläger werde somit der „gesetzliche Richter“ vorenthalten. Dahinter stand auch die Sorge, die OLG-Vizepräsidentin sei bereits früh festgelegt gewesen – was besonders ihre markigen Worte zum Auftakt befürchten ließen. Er hoffe, die Beweisaufnahme erfolge nicht nur pro forma, hatte Blumers‘ Anwalt Alexander Burger noch wenige Tage vor dem Urteil an das Gericht geschrieben. Indes, es half nichts mehr. Nur eine Woche nach der Verkündung fasste Aderholds Senat einen Beschluss, der justizintern für erhebliches Aufsehen sorgte, öffentlich aber bisher nicht bekannt ist. Es ging um eine vorsorgliche Klage von Helga Breuninger gegen Blumers auf Herausgabe des ihm zugesprochenen Anteils. Lange hing das Verfahren in der Schwebe, nun ist einem Sprecher zufolge für Ende März 2017 ein Verhandlungstermin anberaumt.

Gegen die Richter des Landgerichts hatte Breuninger ein Befangenheitsgesuch gestellt, das dort abgelehnt wurde. Ihre Beschwerde landete beim OLG – und hatte teilweise Erfolg. Einerseits verteidigten Aderhold und ihre Beisitzer die Kollegen der ersten Instanz, die sie öffentlich so massiv gescholten hatten. Ihnen seien „keine derart gravierenden Fehler“ unterlaufen, dass man sie für voreingenommen halten müsse. Die Kammer habe alle „relevanten Indizien und Beweise gewürdigt“ und nichts wissentlich übergangen, mangelnde Neutralität könne man ihr mithin nicht vorwerfen. Das klang völlig anders als die Attacke aus dem Vorjahr – und löste in der darob immer noch befremdeten Richterschaft gelinde Verwunderung aus.

Dann aber gab der Senat der Beschwerde doch statt, wegen eines Vorganges nach dem Urteil. Da nämlich hatten die Richter die Finanzverwaltung informiert, dass bei Helga Breuninger, Agtmael und Meilicke ein Steuerdelikt vorliegen könnte. Weil die Kaufhaus-Anteile nach ihrer Einschätzung weitaus mehr als die bezahlten 40 Millionen Euro wert gewesen seien, könne es sich um eine verdeckte Schenkung handeln. Zu einer solchen Anzeige sind Gerichte und Behörden nach der Abgabenordnung verpflichtet, wenn sie Dinge erfahren, „die auf eine Steuerstraftat schließen lassen“. Der Fiskus wurde aktiv – und sah den Verdacht offenbar nicht bestätigt. Ermittlungen wurden erst gar nicht eingeleitet, weil es nicht genug Anhaltspunkte für eine Falschbewertung gebe. Erst im Nachhinein erfuhren die drei Verdächtigten von der Prüfung – wie, ist noch unklar.

Steuerbehörden sehen keinen Verdacht

Für Aderhold war dem Befangenheitsgesuch damit stattzugeben. Der Senat halte die Richter zwar selbst nicht für befangen, aber für die Ablehnung genüge bereits der „böse Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität“. Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit hätten die Kollegen auch dadurch genährt, dass sie den Betroffenen zuvor kein rechtliches Gehör gewährt hätten. Im Klartext: Nach Ansicht des OLG hätten sie Breuninger, Agtmael und Meilicke über die Verdachtsanzeige unterrichten müssen.

Aufforderung zum Vertuschen?

Ein Anzeigeerstatter muss die Verdächtigen gleichsam warnen, dass ihnen demnächst Unbill drohen könnte – das wurde in der Richterschaft mit Kopfschütteln quittiert. Es sei ja geradezu eine Aufforderung, etwaige Beweismittel verschwinden zu lassen. Doch diesen Einwand hatte Aderhold bereits vorab vom Tisch gewischt: Weil die Vorgänge schon so lange zurücklägen, sei die Sorge „fernliegend“, durch die Vorab-Information könnten Ermittlungsmaßnahmen gefährdet werden. Auf den Gerichtsfluren war die Reaktion einhellig: Wenn es ihm zum persönlichen Nachteil gereiche, werde sich künftig jeder Richter dreimal überlegen, ob er eine solche Anzeige erstatte – Verpflichtung hin oder her.

Mit der gleichen Begründung wie Helga Breuninger haben übrigens auch Agtmael und Meilicke Befangenheitsanträge gegen die Richter des Landgerichts gestellt. Über diese sei bisher nicht entschieden worden, weil die Akten zunächst beim OLG gelegen hätten und inzwischen beim Bundesgerichtshof seien, sagte ein Sprecher. Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde dort abgewiesen werden, hätten sich die Anträge ohnehin erledigt; der Fall würde dann wohl nie mehr beim Landgericht landen.

Chancen in Karlsruhe eher gering

Rein statistisch sind die Chancen von Wolfgang Blumers auf einen Erfolg in Karlsruhe eher bescheiden; die Quote liegt im einstelligen Bereich. Doch nicht nur der verhinderte Breuninger-Miteigner hofft auf die BGH-Richter, sondern auch irritierte Kollegen in der baden-württembergischen Richterschaft. Angesichts der vielen Merkwürdigkeiten in dem Verfahren, heißt es, sei zu wünschen, „dass Karlsruhe da genau draufschaut“.