Bei einem 50-Jährigen ordnen Richter nach dem Absitzen einer 15-jährigen Freiheitsstrafe die Sicherungsverwahrung an – nachträglich. Der Sexual- und Gewalttäter ist dreifach einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte er im Jahr 1997 in Freiberg eine Frau bestialisch umgebracht.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Ein Frauenmörder und dreifach vorbestrafter Sexualstraftäter bleibt wegen seiner hohen Rückfallgefahr auch nach Ablauf seiner Haftzeit weiter hinter Schloss und Riegel. Die Richter am Landgericht in Stuttgart haben am Mittwoch für den 50-Jährigen die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Mann hatte zuletzt im Jahr 1997 in Freiberg (Kreis Ludwigsburg) eine Frau sexuell genötigt und sie dann, weil sie einen Annäherungsversuch abgelehnt hatte, erstochen und verstümmelt.

 

Laut den Richtern seien im Laufe der15-jährigen Haftstrafe, die der Mann aus Hechingen (Zollernalbkreis) hinter Gittern und in psychiatrischen Kliniken wegen des Mordes verbracht hatte, neue Tatsachen ans Licht gekommen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des 50-Jährigen für die Allgemeinheit hinweisen würden. Zwei psychiatrische Gutachter diagnostizierten im Prozess bei dem Mann eine schwere Alkoholabhängigkeit und eine Persönlichkeitsstörung. Vor allem im Zustand der Trunkenheit sei der Mann dann völlig ohne Empathie gegenüber seinen Opfern, zeige eine geringe Frustrationstoleranz und neige zu einer hohen Gewaltbereitschaft. Zudem liege bei ihm angesichts des Verstümmelns der Freibergerin eine sadistische Triebtendenz vor.

Wenn sich bei dem 50-Jährigen prekäre Lebensverhältnisse, eine Kränkung während einer Bekanntschaft und übermäßiges Trinken zur Problembewältigung vermischten, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Mann erneut schwere Gewalt- oder Sexualdelikte begehe, urteilten auch die Richter. Ein solch massiver Übergriff auf eine Frau sei nach dessen Freilassung „innerhalb kurzer Zeit oder einiger Jahre“ möglich. Erschwerend komme hinzu, dass der Mann in all den Jahren der Haft keinerlei Bereitschaft gezeigt habe, eine Therapie zu machen oder seine Taten, und speziell die von Freiberg, aufzuarbeiten.

Der frühere Hilfsarbeiter war zuletzt im 1997 wegen des Mordes an einer 39-jährigen Freibergerin zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte der Mann in Oberbayern und in Hechingen zwei weitere Frauen vergewaltigt, sie gewürgt und ihnen mit dem Tod gedroht, falls sie zur Polizei gehen würden.

Der Anwalt des 50-Jährigen hatte indes darauf plädiert, dass sein Mandant unter strenger Führungsaufsicht in die Freiheit entlassen werden könne. Wenn der Mann elektronische Fußfesseln trage, sich regelmäßig bei der Polizei melde und Alkoholtests mache, sei die Gefahr, die von ihm ausgehe, gebannt. Nach dem Urteil der Richter erwägt der Anwalt in Revision zu gehen.