Auch ältere Mädchen und Jungen sollen für das Nachwuchsgremium in Korntal-Münchingen kandidieren dürfen. Damit erhoffen sich die Jugendräte auch mehr Bewerber.

Korntal-Münchingen - Ein Jugendgemeinderat setzt sich für die Belange von Jugendlichen ein, er vertritt sie gegenüber der Verwaltung. Bislang durfte dafür in Korntal-Münchingen kandidieren, wer zwischen 14 und 17 Jahren alt war. Daran möchte der Jugendgemeinderat gern etwas ändern: Wählen können und wählbar sein sollen alle Jugendlichen, die zwischen 14 und 19 Jahren alt sind.

 

73 Jugendgemeinderäte gebe es im Land, sagte die Nachwuchsrätin Lea Nicolai. Bei vielen liege die Obergrenze bei 18 Jahren. Ähnlich ist es bei den Jugendräten in der Umgebung geregelt; die Mitglieder des Gerlinger Gemeinderats sind zwischen 14 und 18, diejenigen im Ditzinger Nachwuchsgremium zwischen 14 und 19 Jahren alt. „Der Trend geht zu einer Erhöhung des Alters“, sagte Nicolai, und lieferte noch ein weiteres Argument für die Ausdehnung des Wahlalters: „Nur weil man 18 wird, heißt das nicht, dass man kein Interesse an solchen Themen mehr hat.“ Der Sprung vom Jugendgemeinderat zum regulären Gemeinderat, der ansonsten die einzige Beteiligungsmöglichkeit ist, sei „extrem groß“: „Das ist etwas komplett anderes.“ Jemand, der nach der Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat in den Gemeinderat gewechselt ist, war Merten Schrempp. „Der Übergang mit 19 war hart“, sagt Schrempp über die Wahl in den Gemeinderat vor zwei Jahren.

Das Interesse war zuletzt äußerst verhalten

Auch für ein anderes Problem erhoffen sich die jugendlichen Räte mit einer Änderung des Wahlrechts Abhilfe: dem zuletzt äußerst verhaltenen Interesse, an der Arbeit im Gremium mitzuwirken. Viele Mitglieder des vorherigen Jahrgangs des Jugendgemeinderats, der 2009 ins Leben gerufen worden war, fehlten häufig bei den Sitzungen. Bei der Wahl im vergangenen Sommer gab es dann zunächst weniger Bewerber als Plätze, erst nachträglich wurden noch drei Namen – von anderen Schülern – auf die Wahlzettel geschrieben. Eine richtige Wahl fand damit nicht statt.

Der Bürgermeister Joachim Wolf stellte infrage, ob die dann größere Altersspanne nur positive Auswirkungen hätte – er befürchtete etwa, dass sich die Jüngeren von den Älteren eingeschüchtert fühlen könnten. Auch stellte Wolf die Frage, ob es „denn noch nennenswertes Potenzial“ gebe. Das bejahten die Jugendräte. Einige unter ihnen hatten demnach signalisiert, auch nach dem 18. Geburtstag eigentlich gerne weitermachen zu wollen. Die ohnehin vorhandene Altersspanne im Rat bewerten viele der Jugendlichen positiv: „Man lernt voneinander“, sagte Lea Nicolai.

Nur Mitglied bei einem Gremium

An der Regelung, dass vom 18. Geburtstag an auch für den regulären Gemeinderat kandidiert werden kann, soll sich indes nichts ändern. Nur eines soll nicht möglich sein: Mitglied in beiden Gremien zu sein. „Das“, sagte der Bürgermeister Wolf, „wäre ja etwas komisch.“

Anfang des nächsten Jahres soll das Thema nun in einer Sitzung des Gemeinderats zur Sprache kommen – denn das Gremium muss dem Vorstoß der Jugendräte zur Änderung der Wahlordnung zustimmen. Zur nächsten Wahl des Jugendgemeinderats im Sommer 2017 soll das Wahlrecht dann geändert sein.