Kurt Schrimm, der scheidende Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, spricht über seine Erfolge und Misserfolge, Gerechtigkeit, die Schlussstrichmentalität – und die jüngste Kritik an den Nazi-Jägern.

Ludwigsburg – - Ende September geht Kurt Schrimm in Pension, 15 Jahre hat er die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen geleitet. Als Schrimm in Ludwigsburg begann, war es ruhig um die Nazi-Jäger geworden. Das hat sich geändert – wegen der Prozesse gegen die ehemaligen SS-Männer John Demjanjuk und Oskar Gröning. Auch die Kritik an der Zentralstelle ist lauter geworden.
Herr Schrimm, mit welchen Gefühlen gehen Sie in den Ruhestand?
Es sind gemischte Gefühle. Mir hat die Arbeit, auch wenn das angesichts der Thematik komisch klingt, unheimlich Freude gemacht. Es war spannend, kreativ. Aber es war eben eine lange Zeit, und die Arbeit fällt mir nicht mehr so leicht wie früher.
Was werden Sie am meisten vermissen?
Wichtige Entscheidungen zu treffen – vermutlich. Ich war immer ein entscheidungsfreudiger Mensch.
Und inhaltlich?
Das Thema, die deutsche Geschichte, wird mich weiter beschäftigen. Ich habe Berge von Büchern, die gelesen werden wollen. Und ich habe einen Vertrag abgeschlossen und werde ein Buch schreiben, damit habe ich sicher zwei bis drei Jahre zu tun.
Ein Buch über Kurt Schrimm oder über die Zentrale Stelle?
Über meine Arbeit als Staatsanwalt in Stuttgart und die Zentrale Stelle, geschrieben in der Ich-Form.
Über die Zentralstelle wird aktuell viel gesprochen, nicht immer positiv: Der niederländische Forscher Christiaan Rüter kritisiert, die Behörde habe unter Ihrer Leitung mit Recherchereisen nach Südamerika Steuern und Zeit verschwendet – denn es sei bekannt, dass alle dort untergetauchten NS-Täter längst tot seien.
Ich kenne meine Beamtenpflicht, und dazu gehört es, jede Form der Steuerverschwendung zu vermeiden. Alle meine Reisen wurden vom Justizministerium genehmigt.
Und sie waren notwendig?
Sie waren notwendig, um unserem Auftrag zu genügen, NS-Täter vor Gericht zu bringen. Wir müssen selbst feststellen, ob in einem Land noch Nazis leben oder nicht. Wir müssen selbst recherchieren, Akten einsehen. Das haben wir nicht zum Vergnügen gemacht, und es waren viele Reisen dabei, die ich niemandem zumuten möchte.
Harte Worte kommen von ihrem ehemaligen Mitarbeiter Thomas Walther, zuletzt Nebenklageanwalt im Prozess gegen Oskar Gröning. Er wirft der Zentralstelle vor, sie habe über Jahrzehnte zu lasch ermittelt.
Ich bin sehr enttäuscht von Thomas Walther. Er war einer meiner besten Leute und hat damals die Ermittlungen gegen John Demjanjuk vorangetrieben. Das hat er ausgezeichnet gemacht. Aber wenn er öffentlich darüber redet, vergisst er immer etwas.
Was?
Ich habe ihn acht Monate von allen anderen Tätigkeiten frei gestellt, damit er sich allein auf Demjanjuk konzentrieren konnte. Wir machen hier auch Routinearbeit, Aktenarbeit. Wir bekommen viele Anfragen aus dem Ausland, die wir bearbeiten müssen, wovon wir selbst überhaupt nichts haben. Um all das musste Thomas Walther sich nicht kümmern, das haben andere für ihn übernommen. Dass er diese Kollegen jetzt beschimpft, nehmen ihm viele übel.
Aber er hat große Erfolge vorzuweisen. Nach seinen Ermittlungen kam Demjanjuk vor Gericht und wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Genau das hatte die Zentralstelle lange für unmöglich gehalten. In Ludwigsburg ging man davon aus, dass Anklagen gegen KZ-Wärter keine Aussicht auf Erfolg hätten.
Aus gutem Grund. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit den 1960er Jahren war eindeutig: Es genügte nicht für eine Anklage, dass jemand KZ-Wärter war. Man musste einzelne Taten nachweisen, was nahezu unmöglich ist.
Demjanjuk ist trotzdem verurteilt worden, ohne Nachweis einer Einzeltat. Hätte man die Auffassung des BGH nicht früher hinterfragen müssen?
Sie müssen sich in einen Staatsanwalt hineinversetzen. Er hat einen Berg Akten auf dem Tisch. Und wenn der BGH sagt, dass etwas nicht strafbar ist, hat ein einzelner Anwalt keine Veranlassung, diese Dinge anzuklagen.
Also keine Versäumnisse? Keine Fehler?
Es wurden Fehler gemacht, große sogar. Der größte war, die Zentralstelle nicht mit Anklagekompetenz auszustatten. Hier arbeiten immer Spezialisten, die sich lange mit dieser Materie befasst haben. Sie tragen Ergebnisse zusammen, kennen alle Details – und müssen ihre 40 Aktenordner zu einem Fall dann an Staatsanwaltschaften abgeben, die vorher vielleicht nie etwas mit nationalsozialistischen Verbrechen zu tun hatten. Die fangen unter Umständen ganz vorne an und müssen erst einmal klären, was genau in Auschwitz passiert ist. So ist viel Sand ins Getriebe geraten.
War das gewollt?
Das glaube ich nicht, es waren Fehler. Aber man darf nicht vergessen, dass es schon früh eine Schlussstrichmentalität gab, nicht nur in Deutschland. 1946 haben die Amerikaner NS-Täter zum Tode verurteilt, und 1952 waren die wieder auf freiem Fuß.
Was ist Ihre größte Leistung als Leiter der Zentralen Stelle?
Ich habe daraus eine moderne Behörde gemacht. Als ich anfing, waren hier lauter alte Männer, die vor sich hin wurstelten. Die Tapeten hingen von den Wänden, es gab keinen einzigen Computer. Die Mitarbeiter haben die Behörde als Auslaufmodell gesehen, und so haben sie sich verhalten. Jeder dachte, der Laden wird bald dichtgemacht.
Was haben Sie gemacht?
Ich habe dafür gesorgt, dass der Altersschnitt dramatisch sank. Neue Technik, neue Leute, wir sind heute gut aufgestellt.
Was war die größte Enttäuschung Ihrer Laufbahn?
Dass es mir nicht gelungen ist, Johannes Thümmler juristisch zu belangen.
Thümmler war Leiter der Gestapo Chemnitz und Kattowitz. Sie haben als Staatsanwalt in Stuttgart, also vor Ihrer Zeit in Ludwigsburg, lange gegen ihn ermittelt, während er unbehelligt am Bodensee lebte.
Thümmler hat als Vorsitzender des Standgerichts in Auschwitz 3000 Todesurteile gefällt. Aber es gab keine schriftlichen Unterlagen, die Prozesse dauerten oft nur zehn Minuten, danach wurden die Opfer erschossen. Ich bin jedem Hinweis nachgegangen und habe alles versucht, aber da war nichts zu machen.
Das gilt für fast alle Richter des Regimes.
Ja, das waren Kollegialgerichte, es waren also mehrere Richter an den Urteilen beteiligt. Thümmler hätte vor Gericht immer behaupten können, dass nicht er für die Todesurteile verantwortlich gewesen sei, sondern seine Kollegen ihn immer überstimmt hätten. Das ist natürlich lächerlich, denn der Mann saß an den Schaltern der Macht. Aber juristisch ist es ein gravierendes Problem.
Haben Sie ihn je getroffen?
Nein, aber ich hatte mal einen Kollegen gebeten, er solle recherchieren, ob Thümmler überhaupt noch lebt. Kurze Zeit später rief er mich an: Thümmler sei ganz sicher am Leben. Er habe ihn gerade auf einem Fahrrad am Bodensee gesehen.
Mehr Erfolg hatten Sie bei Josef Schwammberger. Als Oberstaatsanwalt waren Sie maßgeblich am Verfahren gegen den grausamen Kommandanten mehrerer NS-Zwangsarbeiterlager beteiligt. Spürten Sie Genugtuung, als er 1992 verurteilt wurde?
Genugtuung nicht, aber wenn man viel Arbeit investiert, ist man am Ende zufrieden, wenn es zum Erfolg führt.
Weil Sie für Gerechtigkeit gesorgt haben?
Nein, das können wir nicht. Sehr viele, die genauso schlimm oder schlimmer waren, sind nicht verurteilt worden, und das ist ungerecht. Aufklärung, Wiedergutmachung – das sind passendere Begriffe.
War das Ihr Anspruch, als Sie begonnen haben? Wiedergutmachung?
Ehrlich gesagt: nein. Ich war in Stuttgart anfangs Staatsanwalt für Kapitalverbrechen, Mord und Totschlag. Damit war ich sehr zufrieden. Als mein Chef mich fragte, ob ich mich um die Verfahren zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen kümmern wolle, war ich nicht begeistert. Er sagte: Mach das mal. In drei Jahren redet kein Mensch mehr davon, dann ist das Thema durch. Das war vor rund 30 Jahren.
Warum sind Sie dann sogar noch zur Zentralen Stelle gewechselt?
Das war ein Angebot, das man nicht ablehnen konnte. Und hätte ich gewusst, dass ich 15 Jahre bleiben würde, hätte ich es wohl nicht gemacht. Aber je länger ich hier war, umso mehr habe ich mich mit der Arbeit identifiziert. So geht es allen Kollegen in Ludwigsburg. Mir ist nur ein Fall bekannt, dass jemand von hier freiwillig wieder auf eine andere Stelle gewechselt ist.
Auch der Prozess gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning fußte auf den Ermittlungen in Ludwigsburg. Mitte Juli wurde Gröning verurteilt. Ist das auch für Sie persönlich ein guter Abschluss?
Ja, durchaus. Obwohl auch dieses Urteil durch die Frage nach der Gerechtigkeit getrübt wird. Aber man kann nicht jemanden laufen lassen, nur weil Tausende ungestraft davongekommen sind.
Wie blicken Sie auf Ihre Arbeit? Mit Stolz? Sind Sie zufrieden? Oder desillusioniert?
Ich bin zufrieden. Ich denke, ich habe meine Pflicht getan und das Vertrauen, das in mich gesetzt wurde, nicht enttäuscht. Aber ich bin auch skeptischer geworden.
Inwiefern?
Es heißt oft, dass die Zentralstelle wichtig sei, um zu verhindern, dass sich solche Verbrechen noch einmal ereignen. Das können wir nicht leisten. Ich sehe meine Arbeit allein in die Vergangenheit gerichtet und mache mir keine Illusionen.
Haben Sie Angst, dass sich Geschichte wiederholt?
Arbeitslosigkeit, ein Sündenbock und ein Anführer, der den Menschen erzählt, er kenne die Lösung für alle Probleme – das ist und bleibt ein gefährlicher Mix.
Ist der Mensch schlecht?
Es gibt den Menschen nicht. Es gibt gute und schlechte Menschen.
Thomas Walther ist nach seiner Zeit bei der Zentralstelle Opferanwalt geworden. Wäre das auch eine Rolle für Sie?
Nein. Ich kann mir gar keine Rolle für mich vorstellen, in der ich von vornherein parteiisch sein müsste.