Jens Rommel, der oberste Nazijäger der Republik, kritisiert den neuen Nationalismus. Seine Behörde ermittelt weiter – auch gegen Hundertjährige.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ermittelt weiter, obwohl die potenziellen Beschuldigten entweder tot oder steinalt sind. Im Interview erklärt der Behördenleiter Jens Rommel, warum es richtig ist, Hundertjährige zu jagen, warum er mit weiteren Prozessen rechnet – und ob Deutschland auf dem Weg ist, geschichtsvergessen zu werden.

 
Herr Rommel, gerade wurde bekannt, dass Staatsanwaltschaften in Gera, Stuttgart und Celle Anklagen gegen drei ehemalige Auschwitz-Wachmänner prüfen – auf Basis von Ermittlungen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Eine gute Nachricht?`
Noch ist nicht entschieden, ob Anklage erhoben wird. Wir haben die Akten zu diesen Männern im Herbst 2016 übergeben. Das ist genau das, was unsere Arbeit in den vergangenen Jahren prägt: Wir versuchen Personen zu ermitteln, die sich nach unserem Rechtsverständnis im Dritten Reich strafbar gemacht haben.
Man gewinnt den Eindruck, dass die Zentrale Stelle so aktiv ist wie nie zuvor.
Das hängt damit zusammen, dass sich unser Ansatz verändert hat, dass wir also nicht mehr jedem Einzelnen eine konkrete Tat nachweisen müssen. Wir meinen, dass es genügt, wenn jemand Teil der Mordmaschinerie war, er also Dienst in einem Konzentrationslager tat, als dort Menschen ermordet wurden. Das eröffnet neue Perspektiven bei der Suche nach Schuldigen.
Der SS-Mann Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im September bestätigt. Was bedeutet das für Sie?
Wir hatten gehofft, dass es so ausgeht – damit wurde höchstrichterlich bestätigt, dass wir das Richtige tun. Gröning wurde keine konkrete Tat nachgewiesen, aber er muss sich trotzdem verantworten. Insofern ist das BGH-Urteil ein starker Rückhalt für uns und ein weiterer Anreiz, die Jahre, die uns noch bleiben, zu nutzen.
Wie?
Jeder, der in einem Konzentrationslager als Teil der Tötungsmaschinerie im Dienst war, kann sich strafbar gemacht haben. Für uns geht es darum, nach diesem Personal zu suchen.
Kommt das nicht viel zu spät?
Ausgangspunkt war früher ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Damals hieß es: Es gibt kein Massenverbrechen als solches, man braucht den konkreten Tatnachweis. Was dazu führte, dass in den 1970er Jahren massenhaft Verfahren eingestellt wurden. Ich kann nicht beantworten, warum man nicht früher probiert hat, das infrage zu stellen. Wichtig für mich ist, dass der BGH die Rechtslage nun klargestellt hat.
Das Urteil gegen Gröning ist ebenfalls auf Ermittlungen der Zentralen Stelle zurückzuführen. Hätte man nicht viel früher gegen KZ-Wachmänner ermitteln müssen – in der Hoffnung, dass der BGH seine alte Rechtsauffassung revidiert?
Es ist unwahrscheinlich, dass der BGH damals seine eigene Einschätzung schon nach kurzer Zeit wieder geändert hätte. Dazu braucht es eine andere Gesetzeslage, einen anderen Sachverhalt oder eine andere Argumentationskette mit anderem Blick auf die Dinge. Geholfen hat sicher auch, dass eine andere Juristengeneration in verantwortungsvolle Positionen kam.
Die Gesetzeslage hat sich seit 1969 nicht verändert. Wieso, glauben Sie, ist der BGH nun umgeschwenkt?
Die Beratungen sind geheim, und ich war nicht dabei. Aber im Urteilstext steht ausdrücklich, dass man die Besonderheiten der nationalsozialistischen Verbrechen nicht außer Acht lassen darf. Dazu gehört, dass es eine Vielzahl an Befehlsgebern gab und eine Vielzahl an Menschen, die diese Befehle ausgeführt haben. Dem wird jetzt Rechnung getragen.
Das ist sicher nicht alles.
Der BGH musste klären, wer in welchem Umfang mitverantwortlich ist, wenn der Staat Verbrechen begeht. Normalerweise ist der Staat dafür zuständig, die Bevölkerung vor Verbrechen zu schützen, aber im Dritten Reich war der Staat selbst Verbrecher. Was erwarten wir von Menschen, die in einer Diktatur leben? In einem Krieg? Diese sehr grundsätzliche Frage mit dem normalen Handwerkszeug des Strafgesetzbuchs zu beantworten hat zu enormen Schwierigkeiten geführt.
Was zur Folge hat, dass Sie Hundertjährige jagen müssen, die man auch vor langer Zeit zur Verantwortung hätte ziehen können.
Dass früher viel versäumt wurde, stimmt, sollte aber den Ermittlungen heute nicht im Weg stehen. Mord verjährt nicht.
Juristisch ist das so. Aber ist es auch sinnvoll, steinalte Männer vor Gericht zu ziehen?
Diese Frage wird mir auch privat immer wieder gestellt. Ich versuche dann zu erklären, was eine Hauptverhandlung leisten kann: dass beide Seiten gegenüber dem deutschen Staat zu Wort kommen und ihre Sicht schildern können. Damit das Gericht entscheiden kann, welches Maß an Verantwortung der Einzelne trägt. Bevor ich diese Stelle angetreten habe, habe ich mich natürlich gefragt, ob ich mich damit identifizieren kann. Ich kann. Weil es staatliche Verbrechen waren, muss sich die staatliche Justiz damit befassen.
Gröning hat im Prozess Reue gezeigt, der SS-Mann Reinhold Hanning ebenfalls. Ein wichtiges Signal?
Ich finde es jedenfalls wichtig, dass die Möglichkeit gegeben ist. Ich will aber den Opfern nicht vorgeben, wie sie darauf zu reagieren haben. Wir bereiten solche Prozesse vor, und ich denke, damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass diese Verbrechen und der Umgang damit nicht in Vergessenheit geraten.
Teile der AfD kritisieren das Holocaust-Gedenken, Nationalismus und Rassismus erstarken – wird Deutschland gerade geschichtsvergessen?
Ich habe mich jedenfalls in den vergangenen Monaten häufiger gewundert, welche Thesen und Parolen in Deutschland wieder öffentlich geäußert werden. Ich bin aber überzeugt, dass die Bundesrepublik aus der Geschichte gelernt hat und stabil ist.
Halten Sie die Situation für gefährlich?
Nein, eine grundlegende Gefahr sehe ich nicht. Im Vergleich zur Situation Anfang der 1930er Jahre sehe ich deutlich mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten.
Das kann sich schnell ändern. Gerade Juristen waren nach der Machtübernahme der Nazis recht schnell auf Linie.
Das ist in der Tat ein schwieriger Aspekt. Plötzlich haben Richter an normalen Gerichten über Zwangssterilisationen entschieden oder über die Auflösung von Ehen, weil ein Ehepartner Jude war. Sie taten das, weil sie sich an das geschriebene Gesetz gebunden fühlten. Dennoch glaube ich, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie heute wesentlich lebendiger sind. Wir streiten in diesem Land überwiegend mit Worten, das ist Teil der Demokratie.
Sie sind seit 15 Monaten Leiter der Zentralstelle. Gibt es etwas, das Sie überrascht hat?
Die persönlichen Schwankungen im Umgang mit diesen Verbrechen. Es gibt viele Tage, da ist es Routine, da bleiben die Verbrechen in den Akten. Aber es gibt andere Tage, da wird einem stark bewusst, was dahinter steckt. Da blickt man auf eine Liste mit Namen von Deportierten, Ermordeten – und man vergegenwärtigt sich, dass hinter jedem dieser Namen ein einzelner Mensch steckt, ein Schicksal. Das kann man nicht einfach abhaken, und das beschäftigt mich mehr, als ich erwartet hätte.
Worauf wird jetzt der Fokus der Zentralen Stelle liegen?
Auf dem Lagerpersonal, weil wir glauben, dass dort die größten Erfolgsaussichten bestehen. Bei diesem Personenkreis lässt sich der Vorwurf an den Einzelnen am ehesten damit verknüpfen, dass er Teil der Mordmaschinerie war. Wir wissen, was in den Lagern geschehen ist, und suchen die beteiligten Personen. Die Recherchen in Südamerika werden wir zurückfahren, denn da ist es andersherum: Dort suchen wir nach ausgewanderten Personen und müssen danach prüfen, ob etwas gegen sie vorliegt. Da scheinen die Erfolgsaussichten geringer.
Wie finden Ihre Ermittler das Lagerpersonal?
Ein Ansatz ist, dass wir unsere Akten sichten. Nach 1969 wurden viele Personen aus dem Blick genommen. Wir prüfen, ob es Menschen gibt, die wir vielleicht schon kennen und die sich nach der neuen Rechtsauffassung womöglich schuldig gemacht haben. Außerdem untersuchen wir andere Archive, auch von Gedenkstätten. Versetzungen, Beförderungen, Krankmeldungen: darüber gibt es Aufzeichnungen, anhand derer sich ermitteln lässt, wer wann wo im Dienst war. Wir versuchen, Puzzlestücke zusammenzusetzen.
Lässt sich sagen, wie groß der infrage kommende Personenkreis ist?
Für Auschwitz kursiert immer wieder die Zahl von mehr als 6000 Personen, andere Lager waren kleiner. Natürlich sind viele davon inzwischen verstorben.
Rechnen Sie mit weiteren spektakulären Prozessen wie jenem gegen Gröning?
2013 haben wir gleichzeitig Akten zu 30 Auschwitz-Wachmännern an Staatsanwaltschaften übergeben, in drei Fällen kam es zu Verhandlungen. 3 aus 30 – das zeigt, wie schwierig es ist. Inzwischen bündeln wir nicht mehr, sondern reichen unsere Recherchen zu jedem potenziellen Beschuldigten sofort weiter, um keine Zeit zu verlieren. Bei manchen Verfahren kommt die Staatsanwaltschaft nicht über den Anfangsverdacht hinaus, manche Täter sind nicht mehr verhandlungsfähig, andere sterben im Verlauf der Ermittlungen. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es weitere Prozesse geben wir, ja.
Wie lange wird die Zentrale Stelle noch gebraucht?
2015 hat der damalige baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger von weiteren zehn Jahren gesprochen. Ich denke, an dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Wenn man sich das Alter der Menschen anschaut, nach denen wir suchen, ist das ein realistischer Zeitraum. Danach dürfte es nahezu unmöglich sein, noch lebende Täter zu ermitteln.