Ein ehemaliger EnBW-Berater versuchte, wollt mit einem Gefälligkeitsgeschenk die Gemeinde dazu bringen, die Stromkonzession der EnBW zu geben.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Das Nürtinger Amtsgericht hat einen ehemaligen EnBW-Berater zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er versucht hatte, den Neckartenzlinger Bürgermeister Herbert Krüger zu bestechen, um die Gemeinde an den Energiekonzern zu binden. Dabei war es um die Stromkonzession gegangen.

 

Der Berater, ein ehemaliger Amtskollege von Herbert Krüger, hatte nach seiner Verwaltungslaufbahn eine Beraterfirma gegründet und für seine Tätigkeit von der EnBW zwischen 5000 Euro und 10 000 Euro monatlich erhalten, zuzüglich Spesen. Als es in den Kommunen landauf, landab um die Vergabe der Stromkonzessionen ging, hat der Berater dem Bürgermeister Herbert Krüger in Aussicht gestellt, das EnBW-Sommerzelt kostenlos für das Neckartenzlinger Dorffest nutzen zu können. „Aber erst in ein paar Jahren, damit es nicht so auffalle“, soll der Berater gesagt haben. Der Bürgermeister sollte als Gegenleistung darauf hinwirken, dass die Gemeinde ihre Stromkonzession an den Karlsruher Energieversorger übergebe.

Krüger lässt sich nicht bestechen

Doch Krüger ließ sich nicht bestechen, im Gegenteil. In einer Erklärung im Gemeinderat im Jahr 2012 machte er seiner „Gewissensnot Luft“, wie er sagte. Vor allem sprach er auch von der Penetranz, mit der er von dem Berater bedrängt worden sei. Sie sei ihm so unerträglich erschienen, dass er seiner Sekretärin die Anweisung gegeben habe, den Berater abzuwimmeln. Anschließend wandte sich Krüger an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Er wollte sich eine Rechtsauskunft holen, wie er mit dem Angebot des EnBW-Beraters verfahren solle. Erst die Staatsanwaltschaft habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ein Straftatbestand vorliege. Wenige Tage später, im Juli 2012, erstattete Krüger Anzeige.

Nun wurde der Fall vor dem Nürtinger Amtsgericht verhandelt, Herbert Krüger war als Zeuge geladen, ebenfalls seine Sekretärin. Der ehemalige EnBW-Berater gab in der Verhandlung an, es sei genau anders herum gelaufen. Krüger sei aktiv auf ihn zugegangen mit der Bitte, das Sommerzelt haben zu können. Das habe er ihm verweigert, die Anzeige Krügers sei eine Retourkutsche auf seine Weigerung gewesen. Der Berater machte weiter geltend, er habe überhaupt nicht die Befugnis gehabt, das Zelt zu verleihen, denn dazu hätte die Gemeinde einen gesonderten Sponsorenvertrag abschließen müssen.

Gemeinde hätte mit Zelt nichts anfangen können

Krüger hingegen sagte, die Gemeinde hätte mit dem Sommerzelt der EnBW überhaupt nichts anfangen können, weil dessen Maße von 30 Metern die Fläche des Neckartenzlinger Dorfplatzes überschreiten würden. Es hätte dort schlichtweg nicht aufgestellt werden können.

Der Richter schenkte der Version des Neckartenzlinger Bürgermeisters mehr Glauben. Die Staatsanwältin hatte acht Monate Haft beantragt, der Richter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 27 000 Euro. Die Verteidigerin kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Frist dazu verstreicht am kommenden Mittwoch. Die EnBW wollte den Vorgang nicht kommentieren. Wegen des laufenden Verfahrens könne das Unternehmen keine Stellungnahme abgeben, sagte ein Sprecher.