""Rolle rückwärts zu einer neuen Rechtsposition""
Franz Untersteller (Grüne) über eine Laufzeitverlängderung
Stuttgart - Der Countdown für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I läuft. Rund 100 Tage sind es bei der gegenwärtigen Stromproduktion schätzungsweise noch. Dann, irgendwann im Frühjahr, wird die Reststrommenge des Reaktorblocks erschöpft sein. Nach dem derzeit geltenden Atomgesetz würde die Betriebserlaubnis des 1976 ans Netz gegangenen Meiler dann automatisch erlöschen.
Grundsätzlich will die Energie Baden-Württemberg (EnBW) als Betreiber das ebenso verhindern wie die neue schwarz-gelbe Koalition in Berlin. Doch erst für den Herbst haben die Bundesregierung und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) ihr Energiekonzept angekündigt - zu spät für Neckarwestheim. Auf Hochtouren laufen derzeit hinter den Kulissen die Gespräche darüber, wie das Kernkraftwerk gerettet werden kann. Offiziell geben die EnBW und die Politik dazu keine Auskünfte.
Der einzig gangbare Weg scheint jedoch eine Strommengenübertragung von einem jüngeren Reaktor - so wie der Betreiber sie schon einmal, nämlich von Neckarwestheim II, beantragt hat. Nach der Ablehnung des früheren SPD-Bundesumweltministers Sigmar Gabriel liegt die Sache derzeit beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Offen ist nun, ob der Ausgang des Rechtsstreits abgewartet wird oder ob die EnBW ihren Antrag - gleich, ähnlich oder anders - neu stellt. Nach dem Regierungswechsel, so die Erwartung, müsste er diesmal genehmigt werden.
Vor diesem Hintergrund sind zwei Störfallbilanzen brisant, die die Grünen in Bundestag und Landtag jetzt öffentlich gemacht haben. In einer Statistik des Bundesamtes für Strahlenschutz, die der Landtagsabgeordnete Franz Untersteller aufgriff, geht es um die Zahl der meldepflichtigen Ereignisse. Dabei liegt Neckarwestheim I auf Platz zwei hinter dem Reaktor Brunsbüttel, der nach schweren Pannen seit längerem abgeschaltet ist. Seit der Inbetriebnahme gab es dort 419 meldepflichtige Ereignisse, was einer Jahresrate von 13 entspricht - nur übertroffen von den 14 in Brunsbüttel. Zum Vergleich: der jüngere Block zwei kommt auf vier pro Jahr.
Weniger Störfälle in den vergangenen Jahren
In der zweiten Übersicht, die die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom Bundesumweltministerium bekam, sind die meldepflichtigen Reaktorschnellabschaltungen aufgelistet. Mit jeweils 39 liegen die beiden EnBW-Altmeiler Neckarwestheim I und Philippsburg I absolut an der Spitze, aufs Jahr umgelegt führen sie mit 1,3 (Philippsburg) und 1,2 (Neckarwestheim) Schnellabschaltungen ebenfalls. Diese Störfallbilanzen und das erheblich niedrigere Sicherheitsniveau sprächen "gegen eine Laufzeitverlängerung" der beiden Altreaktoren, folgert Untersteller.
Die EnBW, die stets das "hohe Sicherheitsniveau" von Neckarwestheim betont hat, sieht das anders. Zwischen der Anzahl meldepflichtiger Ereignisse und der Sicherheit und Zuverlässigkeit gebe es "keinen direkten Zusammenhang", teilte das Unternehmen mit. Mehr als die Hälfte der Meldungen stammten aus den ersten zehn Betriebsjahren von Block eins. Seither sei die Tendenz fallend, die Meldungen hätten sich "auf einem sehr niedrigen Niveau eingependelt". Darin spiegelten sich "ganz klar die hohen Investitionen" in die Anlage wieder, betonte die EnBW.
Auch das für die Atomaufsicht zuständige Stuttgarter Umweltministerium verwies darauf, in den vergangenen zehn Jahren liege die Zahl der meldepflichtigen Ereignisse in Neckarwestheim I im Bundesdurchschnitt. Zudem sei der Unterschied zu anderen Reaktoren in Bezug auf die Gesamtlaufzeit "nicht gravierend". Auch bei den Reaktorschnellabschaltungen lägen die beiden Altreaktoren "international im unteren Bereich". In der Zeit zwischen 2000 und 2007 sei es in Neckarwestheim nur viermal dazu gekommen. Die automatische Abschaltung alleine sage zudem noch nichts darüber aus, wie schwerwiegend die Ursache sei, sagte ein Sprecher.
Der Grüne Untersteller sieht trotzdem keine Möglichkeit, eine Strommengenübertragung auf den Altreaktor zu genehmigen. Er verweist auf den Ablehnungsbescheid aus dem Hause Gabriel, nach dem vor allem Ereignisse, die mit der Alterung zu tun haben, dort besonders häufig vorkommen; gleiches gelte für Fehler bei Sicherheitseinrichtungen oder der Stromversorgung. Eine "Rolle rückwärts zu einer neuen Rechtsposition" lasse sich sicher nicht damit begründen, dass die Hausspitze der obersten Atomaufsicht gewechselt habe.