Das Landgericht Stuttgart will den strittigen Fall einer Grundstückszuteilung im geplanten Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert am 14. Oktober entscheiden. Gebaut werden kann dann aber immer noch nicht.

Stuttgart - Bauherren in spe müssen im Fall des geplanten NeubaugebietesLangenäcker-Wiesert im Stadtbezirk Stammheim einen sehr langen Atem beweisen. Erst am 14. Oktober will das Landgericht über die vom Wohnungsbauunternehmen Layher (Besigheim) strittig gestellte Grundstückszuteilung durch die Stadt und die damit verbundene Baumöglichkeit entscheiden. Das Verfahren blockiert das komplette Gebiet.

 

Und das ist noch nicht das Ende: Beide Parteien haben am Mittwoch im Sitzungssaal an der Urbanstraße deutlich gemacht, dass ein für sie nachteiliger Ausgang automatisch in die nächsten Instanz führen wird. Eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) wäre dann aber nicht vor August 2017 zu erwarten – schlechte Aussichten für Bauwillige, die sich in Stammheim eine der rund 320 Wohnungen sichern wollen.

Das von drei Seiten von älterer Bebauung eingefasste Neubaugebiet war vom Gemeinderat bereits im Februar 2014 beschlossen worden. Sogar OB Fritz Kuhn(Grüne) stimmte dafür und gegen die eigene Fraktion. Kurz danach setzte ein Run auf das Bezirksrathaus Stammheim ein, wo inzwischen die Adressen von rund 200 Familien registriert sind, die Kaufabsichten geäußert haben. Allerdings verfügt die Stadt über die wenigsten Grundstücke selbst.

Layher sieht Abwägungsfehler der Stadt

Ein Bauträger in dem 8,8 Hektar großen Gebiet ist die Wohnungsbaugenossenschaft Alt-Württemberg aus Kornwestheim, die 3455 Quadratmeter in das Umlegungsverfahren für die bisherige Wiesen- und Ackerflächen einbrachte, und der von der Stadt rund 2800 Quadratmeter zugeteilt wurden. Layer brachte 4281 Quadratmeter ein, erhielt mit 2868 Quadratmetern am Ende aber prozentual weniger als die Genossenschaft.

Der Kläger Layher sieht darin einen Abwägungsfehler der Stadt. Auch dass der Umlegungsbeschluss nicht öffentlich erfolgte wird von dem Unternehmen angegriffen. Das Landgericht sah darin keinen Fehler. Die Frage der Nichtöffentlichkeit wird daher bald vom OLG gewendet werden.

Stadt fordert besonderes Programm

Strittig ist nach wie vor die Frage der Abwägung. Layher sei durch den Kauf zweier Grundstücke spät in das Umlegungsverfahren gekommen, argumentiert der die Stadt vertretende Anwalt Winfried Porsch. Im Baugesetzbuch sei geregelt, dass der Rechtsnachfolger (in diesem Fall der Käufer Layher) den vorgefundenen Zustand zu übernehmen habe. Porsch: „Die Grundstücke und die Zuteilungen waren mit den Vorbesitzern 2009 und 2010 besprochen worden, Layher kaufte 2013 und 2014.“ Dennoch habe die Stadt „aus Kulanz“ das Paket wieder aufgeschnürt und dem Unternehmen eigene Grundstücke angeboten.

Das Angebot für ein Grundstück, auf dem der von Layher gewünschte Geschosswohnungsbau entstehen könnte, enthält allerdings eine Bedingung: Die Wohnungen müssen dem städtischen Programm für Preiswertes Wohneigentum (PWE) entsprechen. Die Einkommensgrenzen der Käufer liegen dort bei rund 80 000 Euro. Die Stadt teilt die Käufer, die diverse Bedingungen erfüllten müssen, quasi zu.

Richter erreicht keinen Vergleich

Layher fühlt sich dadurch zu sehr gebunden. Bei einem Vergleich müsse man „den ganzen Sermon von diesem Programm mit akzeptieren“, sagte der Anwalt Marin Aslan. Das wolle man nicht, und übrigens müsse die Wohnbaugenossenschaft Alt-Württemberg kein geförderten Häuser erstellen. „Wir unterwerfen uns nicht dem PWE“, gab sich Aslan entschieden. „Ihr habt doch noch Grundstücke ohne PWE, können wir nicht einfach tauschen?“, regte Firmenchef Albrecht Layher an, das Verfahren abzukürzen.

Der Vorsitzende Richter Bernd Schendzielorz schlüpfte am Mittwoch nach einer Unterbrechung der Verhandlung in die Rolle des Mediators, einen Vergleich erreichte er aber nicht. Der Fall hat auch eine politische Komponente. Die Stadt will keine Lex Layher schaffen, sich die Grundstücksnutzung nicht vorschreiben lassen.