Der wirren Informationspolitik des Steinenbronner Rathauses zum Trotz herrscht nun Klarheit über den städtischen Besitz in einem geplanten Neubaugebiet. Zuletzt musste sogar das Grundgesetz herhalten.

Steinenbronn - Die Gemeinde Steinenbronn hat auf dem Areal des nun in West-Ost-Richtung geplanten Wohngebiets Gubser II zwei Grundstücke mit insgesamt 2530 Quadratmeter. Das entspricht einem Drittel eines Fußballfeldes. Das wollten ein Bürger und ein Gemeinderat wissen. Der Bürger bekam die Information nun nach einem knappen Monat mitgeteilt, der Gemeinderat schon früher. Er durfte aber nicht darüber sprechen – dazu später mehr.

 

Zurück zu den Fakten: Am geplanten Baugebiet von 3,6 Hektar Fläche hat die Gemeinde mit 2530 Quadratmetern nur einen Anteil von sieben Prozent. Ein Grundstück befindet sich in der Verlängerung des Schneewittchenwegs. Das bedeutet, dass es auch bei der zunächst geplanten und dann verworfenen Nord-Süd-Variante von Gubser II enthalten war. Die Chance, dass es bebaut wird, ist eher gering, weil darauf wohl der verlängerte Schneewittchenweg verlaufen würde. Das zweite Grundstück ist 1300 Quadratmeter groß und wegen der Lage nahe des Weiler Wegs nur in der West-Ost-Variante enthalten.

Zuletzt musste sogar das Grundgesetz herhalten

Steinenbronn und Waldenbuch stellen aktuell gemeinsam einen Flächennutzungsplan (FNP) auf, der die Leitlinien für die räumliche Entwicklung festlegt. Zuletzt haben deren Vertreter den Entwurf beschlossen. Weil zuvor das Gebiet Gubser II verändert wurde, gab es Ärger.

Der Fraktionschef der Grünen, Stefan Hauser, wollte deshalb wissen, wie viele und wie große Flächen die Gemeinde bei beiden Varianten hat. Bürgermeister Johann Singer gab ihm in der vergangenen Sitzung Auskunft und zitierte eine Mitarbeiterin des Kommunalamts des Kreises: „Eine Veröffentlichung der Gemeindegrundstücke im Flächennutzungsplanverfahren ist nicht möglich.“ Sie begründete das mit dem Baugesetzbuch, das dies nicht vorsieht und bezog sich auf das Grundgesetz: „Der Schutz des Eigentums steht hier im Vordergrund.“ Die Gemeinde sei wie Privatleute zu behandeln.

Das Kuriose: Hätte Hauser nicht als Rat gefragt, hätte er die Informationen bekommen und auch darüber reden dürfen – wie der Bürger. Als Rat unterliegt er der Schweigepflicht. Dabei wollte er informieren, wie viele und wie große Grundstücke die Gemeinde im Gebiet Gubser II besitzt und die Diskussion versachlichen.

Wozu der Flächentausch von der Nord-Süd- zur West-Ost-Variante führte, beschreibt Hauser so: „Wir hören die verrücktesten Gerüchte. Aber niemand kann etwas dazu sagen, weil wir der Schweigepflicht unterliegen.“ Ein Beispiel: „Leute sagen, dass die Gemeinde 80 Prozent der Flächen von Gubser II gekauft hätte.“

Die Privatperson hat richtig gefragt, der Stadtrat nicht

Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz, stellt klar: „Die Gemeinde muss Auskunft geben. Es sei denn, es handelt sich um ein Wirtschaftsgeheimnis der Kommune.“ Doch dieses Argument ziehe nicht, weil sich die Anfrage auf das Eigentum der Gemeinde beziehe. „Darauf kann sich eine öffentliche Stelle nicht berufen, weil es sich ja um das Eigentum der Gemeinde handelt und es dabei keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebe.“

Zurück zur Frage, warum der Bürger die Antwort bekommen hat und Hauser nicht darüber sprechen darf: Als Rat ist das nicht möglich, weil er als Amtsträger angefragt hat, sagt Dusan Minic, der Pressesprecher des Kreises. „Wenn er als Bürger angefragt und sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz berufen hätte, hätte er eine andere Antwort bekommen.“ Dann hätte er darüber sprechen können. Die Mitarbeiterin des Kommunalamts habe die Frage nach der Gemeindeordnung geprüft. Minic sagt auch, dass die Gemeinde die Grundstücke in ihrem Besitz durchaus nennen darf.

Laut Sabine Grullini als Mitarbeiterin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen nur Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts oder eine Personenvereinigung einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz stellen. Der Bürger, der nun die Auskunft bekommen hat, hat sich genau darauf berufen.