Die mit teilweise deutlichen Überschreitungen der Baugrenzen errichteten Eigenheime in Zazenhausen haben den Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats beschäftigt. Der Zorn der Eigentümer, die einen Baustopp hinnehmen mussten, ist groß, auch die Stadträte zeigten sich entsetzt.

Zazenhausen - Die ohne gültige Genehmigung und mit teilweise deutlichen Überschreitungen der Baugrenzen errichteten Eigenheime in Zazenhausen haben am Freitag den Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats beschäftigt. Nicht nur der Zorn der Eigentümer, die einen Baustopp hinnehmen mussten, ist groß – auch die Stadträte zeigten sich hinter verschlossenen Türen entsetzt über das Gebaren der Firma PP Bauconsulting und des Donzdorfer Vermessungsbüros, die offenbar beim Baurechtsamt andere Pläne eingereicht hatten als jene, nach denen die Eigentümer dann tatsächlich bauen ließen.

 

Die Konsequenz: insgesamt zwölf Doppelhaushälften sind „zu tief, zu breit und zu hoch“, so Stadtsprecher Markus Vogt. Die Folge: die Häuslebauer mussten einen Teilabriss ihrer großteils fast fertig gestellten Eigenheime befürchten. Die Stadträte wollen allerdings am Bittenfelder Weg und am Rosenapfelweg nicht mit der Brechstange vorgehen. Auf Vorschlag der Bauverwaltung beschloss der Ausschuss einstimmig, dass die im Kellergeschoss vorliegende Überschreitung der Baugrenzen um 80 Zentimeter von der Stadt akzeptiert wird. Im Gegenzug müssen die Betroffenen aber die Balkone, welche die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze um bis zu 1,8 Meter überragen, auf 80 Zentimeter zurückbauen. Voraussetzung für den Kompromiss sei allerdings die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn, erklärte Vogt. Eine Beseitigung der bereits errichteten Kellergeschosse sei aus Sicht der Stadt unverhältnismäßig.

FDP-Fraktionschef setzt auf gütliche Einigung

Das sehen auch die Stadträte so. „Die PP Bauconsulting hat den Schmu zu verantworten“, sagte der CDU-Ausschusssprecher Joachim Rudolf auf Anfrage. Den Bauherren und dem Baurechtsamt könne kein Vorwurf gemacht werden. Auch der Grünen-Fraktionschef Peter Pätzold hält die Befreiung angesichts der Umstände für vertretbar. Die Verwaltung will nach StZ-Informationen gleichwohl Konsequenzen aus der Misere ziehen: Die Bauherren, die ihre Grundstücke direkt von der Stadt erworben hatten, um nicht zweimal Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen (einmal an die PP Bauconsulting und zum zweiten an die Stadt), waren wohl die letzten, die in den Genuss der Steuerersparnis kamen.

Der FDP-Fraktionschef Bernd Klingler hofft nun darauf, dass der Kompromiss nicht an den mitbetroffenen Nachbarn scheitert: „Ich setze auf eine gütliche Einigung. Da muss wieder Ruhe reinkommen.“

Ob diese Ruhe einkehrt, ist ungewiss. Denn die Nachbarn müssen nach Angaben der Stadt dem Fortbestand der längeren Häuser zustimmen. Im Vorfeld der Beratung hatten sich Nachbarn an einige Stadträte gewandt und gefordert, dass die Häuser zurückgebaut werden. Sie schreiben, dass es bei den zwölf Doppelhaushälften nicht nur um 80 Zentimeter Überschreitung der Baulinien gehe, „das Ausmaß ist viel größer“. Die Verfasserin befürchtet durch die Überschreitung der Baugrenzen eine „Verringerung der Lebensqualität und eine deutliche Wertminderung“. Allerdings wusste sie zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht, dass die Balkone abgerissen werden müssen.

„Man muss die Bodenplatte rausreißen“

Doch die Kompromisslösung gilt nicht für alle Bauherren. „Bei den anderen Gebäuden wie zum Beispiel Bittenfelder Weg 34 und 36 wird eine Überschreitung nicht zugelassen. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht“, sagt der Stadtsprecher Vogt. Das Einfamilienhaus im Bittenfelder Weg 34 ist mit 11,80 Meter 80 Zentimeter zu lang. Somit muss der Eigentümer es nach gegenwärtigem Stand teilweise abreißen. „Das ist bitter. Unser Haus ist errichtet mit Dach und Fenstern. Das bedeutet, dass man die Bodenplatte rausreißen muss“, sagt der Betroffene und betont, dass sein Haus kleiner als die Doppelhäuser sei. Ihm sei von der PP Bauconsulting gesagt worden, dass die Hauslänge von 11,80 Meter von der Stadt genehmigt worden sei.

Der Bauherr berichtet, dass die PP Bauconsulting nicht als Bauträger in Erscheinung getreten sei, sondern nur die Planungsleistung erbracht und sich um die Bauüberwachung gekümmert habe. Marc Wennberg, Fachanwalt für Baurecht, bestätigt das. Er vertritt mehrere Bauherren. Zu den Außenmaßen teilt er mit, dass diese nicht ausdrücklich im Vertragstext aufgeführt seien, es gebe aber eine Wohnflächen- und eine Rauminhaltsberechnung als Anlage zum Architektenvertrag.

Der betroffene Bauherr lebt derzeit in einem Reihenhaus, das er aber schon im Mai verkauft hat. „Ab Ende Februar habe ich keine Wohnung mehr. Wir wissen nicht, wohin.“ Hinzu kommt, dass er die Heizung und die neue Küche abnehmen muss. Wo er diese lagern soll, weiß er nicht.