In wenigen Tagen will Facebook seine Geschäftsbedingungen ändern. Das soll die Nutzung vereinfachen - aber auch die Erhebung und Verknüpfung von Daten. Selbst für Abgeordnete bleiben dabei einige Fragen offen.

Berlin - Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook sind jetzt auch Thema im Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft würden. „Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?“, sagte Mechthild Heil (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist.

 

Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.

Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. „Facebook ist nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt“, sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum „Recht auf Vergessen“ sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales Recht halten müsse.

Facebook will seine AGB zum 30. Januar ändern

Facebook will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 30. Januar ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum sie bestimmte Werbung sehen. Nutzer können Anzeigen auch ausblenden. Die neuen AGB ermöglichen aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe mit den neuen AGB „sehr weit“, erklärte Kelber. In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Die CDU-Abgeordnete Heil fand auch Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. „Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert“, sagte Heil. „Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist.“ Mit ihrer Kritik erreichten die Abgeordneten jedoch kein Einlenken von Facebook. „Änderungen wurden heute keine angekündigt“, sagte Heil.

Was die neuen AGB bedeuten