Die Landeshautpstadt Stuttgart ändert ihre Friedhofsatzung. Neu ist die Leichentuchbestattung, die gestattet wird, wenn sie aus religiösen Gründen erfolgt. Und auch QR-Codes dürfen erstmals auf Grabsteinen angebracht werden.

Stuttgart - Auf den Gräbern in der Landeshauptstadt können künftig nicht nur Namen und Daten von Verstorbenen oder Sinnsprüche, sondern auch QR-Codes angebracht werden. Das sieht die neu gefasste Friedhofssatzung vor, die der Gemeinderat am Donnerstag verabschiedet. Die quadratischen Codes mit ihren schwarzen Pixelfeldern ermöglichen per Smartphone die Verbindung zu einer Homepage. Anstößige Inhalte oder Werbung sind verboten, sonst kann der QR-Code untersagt werden. Das Friedhofsamt will dies stichprobenartig überprüfen, der Inhalt der Homepage muss bei der Antragstellung offengelegt werden.

 

Religiöse Gründe

Ebenfalls aufgenommen wird die Leichentuchbestattung, wenn sie aus religiösen Gründen erfolgt. Sie ist nach dem Bestattungsgesetz des Landes seit April 2014 erlaubt, seitdem gab es neun solche Bestattungen in Stuttgart. Der Leichnam muss bis zur Grabstätte im geschlossenen Sarg transportiert werden. Aus der Satzung gestrichen werden muss nach einem verlorenen Prozess das Verbot von mit Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen. Der Landtag arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der Städtetag fordert, eine Zertifizierungsstelle zu schaffen.