Gegen manche Verkehrsregeln hat fast jeder Autofahrer schon mal verstoßen. Doch wenn man sich erwischen lässt, kann es teuer werden. Die Liste der Delikte ist nun noch länger geworden. Ein Überblick über wichtige Regeln.

Berlin - Was sind die wichtigsten Regeln und was passiert, wenn man dagegen verstößt und erwischt wird? Ein Überblick:

 

Rettungsgasse

Nach dem tragischen Reisebusunglück auf der A 9 im Juli mit 18 Toten wurden Forderungen nach härteren Strafen für „Rettungsgassenmuffel“ laut. Der Bundesrat beschloss nun stark erhöhte Bußgelder. So müssen Autofahrern, die bei Unfällen keine Rettungsgasse bilden, ein Bußgeld von 200 Euro zahlen – bisher lag es bei 20 Euro. Wenn dazu noch eine Behinderung oder Gefährdung der Rettungsfahrzeuge festgestellt wird, können sogar ein Monat Fahrverbot und bis zu 280 Euro verhängt werden – bei Sachbeschädigung gar 320 Euro.

Gaffer

Gaffer werden künftig härter bestraft: Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit 20 bis 1000 Euro vor. Bei unterlassener Hilfeleistung oder beim Filmen handelt es sich sogar um eine Straftat, bei der eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe droht.

Telefonieren

Fahrer dürfen ihr Handy künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine „Blickzuwendung zum Gerät“ erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist.

Kleidung

Neu ist ein Verhüllungsverbot für Autofahrer. Ab sofort darf niemand sein Gesicht so verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Raser

Die Teilnahme an Autorennen wird künftig als Straftat gewertet. Veranstaltern und Teilnehmern drohen zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Die Autos der Beteiligten können beschlagnahmt und der Führerschein abgenommen werden. Bisher wurden die Raser mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstaltern drohten 500 Euro.

Parken

Das Parken in der Feuerwehranfahrtszone ist kein Kavaliersdelikt. Über die gekennzeichneten Flächen sollen Rettungskräfte im Notfall den Einsatzort schnellstmöglich erreichen. Entsprechend hoch sind die Strafen: 35 Euro kostet es mindestens – werden Hilfskräfte blockiert, steigt die Strafe auf 65 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem dürfen die Falschparker sofort abgeschleppt werden. Vorsicht ist auch bei defekten Parkscheinautomaten angebracht, denn nun muss die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die angegebene Höchstparkdauer darf dabei nicht überschritten werden. Sonst droht ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro.

Schilder

Man fährt auf ein Stoppschild zu und sieht auf der Vorfahrtsstraße kein Auto. Einfach weiterfahren ist das, was die meisten Autofahrer dann tun. Doch laut Verkehrszeichenkatalog heißt es „Halt, Vorfahrt gewähren“. Man muss also stehen bleiben, bevor man bei freier Straße weiterfahren darf. Wer sich nicht dran hält, zahlt zehn Euro.

Hupen

Wenn der Vordermann vor sich hin träumt und trotz grün gewordener Ampel nicht sofort losfährt, startet schon mal ein Hupkonzert. Das sollte man unterlassen: Die Hupe darf nur in Gefahrensituationen genutzt werden. Zudem dürfen andere dadurch nicht belästigt werden. Ein kurzes Anhupen wird meist noch toleriert, für eine Dauerbeschallung werden zehn Euro Strafe fällig.

Beleuchtung

Bei starkem Regen und schlechter Sicht schalten manche Autofahrer gerne die Nebelschlussleuchte ein. Aber: Die grellrote Leuchte darf laut ADAC-Angaben nur dann aktiviert werden, wenn es nebelig ist und die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Und wenn das der Fall ist, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 Kilometern pro Stunde. Verstöße kosten 20 Euro Strafe. Ebenfalls teuer wird es, wenn bei einem Auto auf der einen Seite das Abblendlicht ausgefallen ist. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, nicht gefahren werden – und dazu zählt auch die Beleuchtung. Je nach Sicht- und Wetterverhältnissen drohen für diesen Verstoß bis zu 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.

Blinken

Wohl so ziemlich jeder Autofahrer ist schon mal abgebogen oder hat die Spur gewechselt, ohne zu blinken. Für andere Verkehrsteilnehmer sind Blinkmuffel aber ein Ärgernis, zwingen sie einen doch zu Ausweichmanövern oder verursachen Unfälle. Laut ADAC wird ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig, wenn man bei einem Fahrtrichtungs- oder Spurwechsel nicht den Blinker setzt. Verursacht man einen Unfall, wird es deutlich teurer – dann wird dem Blinkmuffel meistens die Hauptschuld zugerechnet.

Baustelle

Unfälle, Baustellen oder andere Fahrbahnverengungen: Wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung eine Fahrspur endet oder nicht weiter befahrbar ist, muss das sogenannte Reißverschlussverfahren angewendet werden. Das Einfädeln beginnt aber erst unmittelbar vor Beginn der Verengung. „Viele Fahrer wechseln schon mehrere Hundert Meter vor der Verengung die Spur. Das kann dazu führen, dass das Stauende sich weiter nach hinten verschiebt“, sagt Christian Kellner vom DVR. „Fahrer auf der freien Spur müssen hingegen den anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit geben, sich dort einzufädeln.“ Wer das nicht tut, riskiert 20 Euro Bußgeld.

Musik

Wer im Auto laute Musik hört, riskiert zehn Euro Bußgeld. Laut Angaben des ADAC darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein. Muss er doch in der Lage sein, Notsignale wie Hupen oder Martinshörner wahrzunehmen. Die Regelung gilt auch für Kopfhörer: Das Tragen während der Fahrt ist zwar erlaubt, zu laute Musik, die das Hörvermögen einschränkt, nicht.