Vermieter müssen Millionen Warmwasseranlagen jährlich auf Legionellen prüfen lassen. Dies schlägt sich in den Nebenkosten nieder.

Stuttgart - Unzählige Vermieter haben noch keine Ahnung von ihren neuen Pflichten: Künftig stehen sie in der Verantwortung, dass sich in den Warmwasseranlagen für die fast 40 Millionen deutschen Mietwohnungen keine gesundheitsschädlichen Bakterien tummeln. Jährliche Wasserproben in Mietshäusern sollen gefährliche Legionellen aufspüren. So will es die neue Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft tritt. Da komme ein Riesenaufwand auf alle Beteiligten zu, sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus und Grund. Die Kosten von einigen Hundert Euro im Jahr müssen letztlich die Mieter tragen.

 

"Bei unseren Mitgliedern herrscht helle Aufregung", berichtet Rudolf Stürzer, Vorstand von Haus und Grund München. Kaum jemand wisse so recht, was ihn bald erwartet. Der Grund für die Aufregung ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen: Legionellen sind winzige Bakterien, die mitunter tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen können. Sie werden nicht etwa beim Trinken aufgenommen, sondern beim Duschen eingeatmet. Die Temperatur im Boiler sollte immer 60 Grad betragen. Wird sie aus Energiespargründen auf unter 50 Grad heruntergefahren, können sich die Keime optimal vermehren.

Leitungen sollen jährlich geprüft werden

In Krankenhäusern oder Schwimmbädern wird das Wasser schon lange auf die Erreger getestet. Jetzt sollen die Leitungen in den über zwei Millionen Mehrfamilienhäusern jährlich auf den Prüfstand. Für Vermieter heißt das: ab November müssen sie sich zunächst einmal bei ihrem Gesundheitsamt melden, wenn sie eine Warmwasseranlage ab 400 Liter im Keller haben. Oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn. Das betreffe so gut wie alle vermieteten Mehrfamilienhäuser bundesweit, sagt Happ. Wie die Behörden das Ganze überwachen sollen, ist aber völlig offen. Allein in München müssten sich die Vermieter von mehr als 50.000 Mehrfamilienhäusern melden, sagt Hubert Maiwald, Umweltmediziner beim Gesundheitsamt München. Die bislang sechsköpfige Abteilung brauche hochgerechnet 50 Hygienekontrolleure und einen Arzt mehr, um den Aufwand nur für München bewältigen zu können.

Gerolf Happ empfiehlt, der Meldepflicht nachzukommen. Ein vorsätzliches Aussitzen könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden - sollte das Kontrollsystem irgendwann einmal funktionieren. Laut Novelle macht sich strafbar, wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt. Verstöße können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden.

Ausgaben zahlt letztendlich der Mieter

Was zu tun ist: ein Sanitärbetrieb muss engagiert werden, der die Wasserproben offiziell zapfen darf. Bei einem sechsstöckigen Mietsgebäude beispielsweise an einem Wasserhahn im Keller, in einem Bad im zweiten und schließlich noch an einem Duschkopf im obersten Stock. Die Proben gehen dann zur Untersuchung in ein amtlich registriertes Labor. Listen mit Adressen von zugelassenen Betrieben gibt es bei den Gesundheitsämtern.

Die jährliche Kontrolle kostet ein paar Hundert Euro, je nach Hausgröße, Fachbetriebs- und Laborkosten, einmalige Montagen dabei noch nicht mitgerechnet, schätzt Haus und Grund. Diese Ausgaben dürfen dann als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.