Die in Berlin erprobte Überwachung des öffentlichen Raums mit Gesichtserkennung ist nicht unumstritten. Doch die Vorteile überwiegen, kommentiert unser Redakteur Roland Pichler.

Berlin - Der Testlauf der automatischen Gesichtserkennung, der am Berliner Bahnhof Südkreuz begonnen hat, wird noch zu Diskussionen führen. Im Probebetrieb kann der Bahnhofsbesucher die Erfassung zwar vermeiden, absehbar ist aber, dass bald an vielen öffentlichen Plätzen unbeteiligte Passanten mit Dateien der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden. Nähert sich Deutschland damit dem totalen Überwachungsstaat, den der Schriftsteller George Orwell beschrieben hat?

 

Nein, die Sorge ist übertrieben. Schon jetzt wird im öffentlichen Raum Videoüberwachung erfolgreich eingesetzt. Straftaten können auf diese Weise aufgeklärt werden, wie der Fall des Berliner U-Bahn-Treters zeigt. Die automatische Gesichtserkennung macht es möglich, dass wirksam nach Straftätern gefahndet werden kann. Es wäre leichtfertig, die Chancen der Technik ungenutzt zu lassen. Gleichwohl muss es Grenzen geben. Der Gesetzgeber sollte für den Einsatz einen eng abgegrenzten Bereich vorgeben. So muss ausgeschlossen bleiben, dass Behörden mit Millionen von Daten Bewegungsbilder unbescholtener Bürger erstellen. Tiefe Eingriffe in Persönlichkeitsrechte darf es nicht geben. Für die Polizeiarbeit bietet die Gesichtserkennung aber einen sinnvollen Beitrag. Sie nutzt allen Bürgern, indem sie an neuralgischen Punkten für mehr Sicherheit sorgt.