Einfach mal drauflos fliegen? Wegen der neuen Drohnenverordnung, die jetzt in Kraft getreten ist, geht das nicht mehr. Wir zeigen, was zu beachten ist und warum Modellflieger aufatmen dürfen.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Stuttgart - Drohnenpiloten und Modellflieger müssen in Deutschland jetzt strengere Regeln beachten. Die neue Drohnenverordnung ist nun in Kraft getreten, wie das Bundesverkehrministerium am Freitag mitteilte. Zuletzt ist das Regelwerk noch in einem wichtigen Punkt zugunsten der Modellflieger geändert worden: Modellflugzeuge, wie sie beispielweise zum Hangwind- und Thermikfliegen an der Burg Teck in Kirchheim eingesetzt werden, dürfen auch weiterhin höher als 100 Meter fliegen. Mit Multicoptern, den so genannten Drohnen, ist dies ohne eine Sondererlaubnis außerhalb von Modellflugplätzen künftig verboten.

 

Für klassische Modellsportler ist dies eine wichtige Nachricht. Denn die Flughöhenbeschränkung wäre, wie der Bundesrat in seiner Begründung für die Änderung schrieb, für den Hang- und Thermikflug „einem Quasi-Verbot“ gleichgekommen. Zwar hatte die Bundeswehr die 100-Meter-Grenze gefordert, um Tiefflüge der Luftwaffe zu schützen. Der Bundesrat hielt jedoch fest: „Die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug stellte in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem dar, auch zu einem Zeitpunkt, wo häufiger und noch tiefer geflogen wurde.“

Bald mehr als eine Million Drohnen im Einsatz

Dennoch heißt es nun für alle Piloten umdenken – ganz gleich, ob sie privat oder gewerblich, mit Drohnen oder Modellfliegern unterwegs sind. Die neuen, strengeren Regeln sind jetzt in Kraft gesetzt worden, das Verkehrsministerium hält sie angesichts der rasant wachsenden Zahl von Drohnen in Deutschland für dringend nötig. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schätzt, dass schon im Jahr 2020 mehr als eine Million unbemannte Flugobjekte in Deutschland zum Einsatz kommen. Derzeit sind es rund 400 000. Der für die Flugsicherung zuständige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt: „Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Aber je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Deshalb sind klare Regeln nötig.“

Der Halter muss ermittelt werden können

Eine Kennzeichnungspflicht und eine Art Pilotenschein gehören zu den wichtigsten neuen Regularien. Alle Fluggeräte mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm müssen von Oktober 2017 an eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers tragen, damit dieser im Schadenfall ermitteln werden kann. Wer Modelle mit mehr als zwei Kilo Gewicht außerhalb von eigens ausgewiesenen Modellflugplätzen betreiben will, muss eine Art Pilotenschein machen, mit dem er wesentliche Kenntnisse des Luftverkehrs belegen kann. Auch dies gilt ab Oktober.

Vorteile bei der gewerblichen Nutzung

Die gewerbliche Nutzung von Drohnen – beispielsweise für Filmaufnahmen oder im landwirtschaftlichen Einsatz – wird teilweise erleichtert. Wer den „Pilotenschein“ hat, braucht für Fluggeräte bis fünf Kilo Gewicht keine spezielle Aufstiegserlaubnis mehr. Alles, was mehr wiegt als fünf Kilo, darf jedoch nur noch dann in die Luft, wenn vorher eine Erlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt wurde. Bisher war für jede gewerbliche Nutzung eine Erlaubnis nötig.

Privatsphäre soll geschützt werden

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Drohnenverordnung gilt dem Schutz der Privatsphäre. Wohngrundstücke dürfen mit Drohnen, die Fotos oder Tonaufnahmen machen können, nicht mehr überflogen werden – es sei denn, die Bewohner des Grundstücks haben voher ausdrücklich zugestimmt. Des Weiteren darf über Einsatzorten von Polizei und Rettungkräften nicht mehr geflogen werden, ebenso in der Nähe von Flugplätzen, Krankenhäusern, über größeren Menschenansammlungen und in Naturschutzgebieten.