Als Anreiz für den Kauf von Elektroautos werden die bestehenden Steuervergünstigungen erweitert. Elektroautos sind künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Neuregelung gilt für Wagen mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle. Der Steuerbonus kann rückwirkend für Zulassungen ab dem 18. Mai 2011 in Anspruch genommen werden und läuft Ende 2015 aus.