Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Steuern fällig werden, nimmt 2013 leicht zu. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss, das steuerliche Existenzminimum um 126 auf 8130 Euro jährlich anzuheben. Das bedeutet eine Entlastung von bis zu 53 Euro pro Jahr. Im Jahr 2014 wächst der Grundfreibetrag dann um weitere 224 Euro auf 8354 Euro. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, soll aber rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Besonders aufpassen sollten Arbeitnehmer bei der Gehaltsabrechnung im nächsten Jahr. Denn im Lauf des Jahres 2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Arbeitgeber rufen dann Daten wie Steuerklassen, Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit elektronisch ab und legen sie der Lohnabrechnung zugrunde. Um die Personalabteilungen in Unternehmen nicht zu überfordern, haben sie mit der Umstellung auf das neue Verfahren noch bis Ende 2013 Zeit. Arbeitnehmer sollten ihre Gehaltsabrechnungen prüfen.