Das Landratsamt Esslingen schreitet ein, weil die Kommune Neuhausen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nicht die erforderliche Genehmigung abgewartet hat. Zudem fühlen sich benachbarte Gewerbetreibende von der Gemeindeverwaltung übergangen.
Neuhausen - Die Grube ist ausgehoben, das Material liegt teilweise schon bereit für den Bau von Flüchtlingsunterkünften an der Albstraße in Neuhausen. Doch seit einigen Tagen rührt sich nichts mehr auf dem Acker in dem Gewerbegebiet, keine Baggerschaufel frisst sich mehr ins Erdreich – der Bau ruht, weil er vom Landratsamt noch nicht genehmigt ist.
„Zurzeit wird dort nicht gebaut“, bestätigt der Neuhausener Hauptamtsleiter Bernd Schober auf Nachfrage. Über den Grund schweigt er sich aus. „Wir kommentieren das nicht“, sagt er und verweist auf „ein laufendes Verfahren“. Auf die Frage, ob die Gemeinde auf den Fildern eine Genehmigung für das vor rund zwei Wochen begonnene und dann unterbrochene Bauvorhaben besitzt, gibt er ebenfalls keine Antwort. Das Landratsamt Esslingen indes schon. Die Gemeinde habe dort gebaut, obwohl das erforderliche Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, erklärt Peter Keck, der Sprecher des Landratsamt. Daraufhin habe die Kreisbehörde die Kommune aufgefordert, „die Baumaßnahmen unverzüglich einzustellen und zu warten, bis die Genehmigung erteilt ist“.
Die Nachbarn fühlen sich unzureichend informiert
Bestätigt wird der Baustopp von den Verantwortlichen benachbarter Betriebe in der Albstraße, die sich von der Gemeinde überrumpelt und unzureichend informiert fühlen. Sie haben Einspruch erhoben und so letztlich die Einstellung des noch nicht genehmigten Baus bewirkt. Gegen eine Flüchtlingsunterkunft in der Nachbarschaft hätten sie nichts einzuwenden, erklärt einer der Unternehmer, die ihre Namen (noch) nicht in der Zeitung lesen möchten, weil sie noch immer auf eine gütliche Einigung mit der Gemeinde hoffen.
Sie fühlten sich von dieser schlicht übergangen. Dort seien fünf Häuser geplant, obwohl seitens der Verwaltung stets erklärt worden sei, „die Standorte auf das gesamte Gemeindegebiet verteilen zu wollen“. Außerdem befürchten die Firmenchefs, dass das Areal nicht zu einer vorübergehenden Bleibe von Flüchtlingen, sondern auf lange Sicht zu einem Mischgebiet mit Sozialwohnungen wird. Die Probleme mit Anwohnern durch die von den Firmen ausgehende Lärmbelästigung seien dann vorprogrammiert. Aber ihre Bedenken würden nicht gehört, sagen die Gewerbetreibenden. Sie vermuten zudem, die Verwaltung habe mit dem ungenehmigten Baubeginn „Tatsachen schaffen“ wollen.
Baugenehmigung in den kommenden zwei bis drei Wochen
Der Landratsamtssprecher Peter Keck erklärt, die Gemeinde habe die Genehmigung zum Bau von drei Häusern für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen an der Albstraße beantragt. Diese stehe jedoch noch aus, mit einer Erteilung sei in den kommenden zwei bis drei Wochen zu rechnen. Die Kommune hatte demnach keine Berechtigung, um mit dem Bau zu beginnen. Um den „Sachverhalt zu klären“, war Keck zufolge an diesem Dienstag ein Baukontrolleur vor Ort in der Albstraße.
Keck bestätigt, dass der Landkreis Esslingen seinerseits plane, auf dem Areal zwei Häuser zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen zu bauen. Diese sollen die Zeltlösung in der Nähe des Neuhausener Sportgeländes ersetzen. „Wir sind damit noch nicht so weit wie die Gemeinde“, sagt Keck, „aber wir gehen davon aus, dass das genehmigungsfähig ist.“ Mit der Fertigstellung könne frühestens in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres gerechnet werden. Davor würden die Bürger – „wie üblich“ – über das Vorhaben informiert.