Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt einem Eilantrag von Firmen statt, die sich gegen drei Gebäude zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Nachbarschaft wehren. Der von einem Betrieb ausgehende Lärm sei unzumutbar, ein Konflikt zwischen Wohn- und gewerblicher Nutzung unausweichlich.

Neuhausen - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde Neuhausen an der Albstraße vorerst keine Unterkünfte für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen errichten darf. Es verfügte einen Stopp für den bereits begonnenen Bau von drei Einrichtungen für insgesamt 180 Menschen in dem Gewerbegebiet Hungerberg und gab damit einem entsprechenden Eilantrag dreier benachbarter gewerbetreibender Betriebe statt. Damit haben diese erfolgreich Widerspruch gegen die vom Landratsamt Esslingen erteilte Baugenehmigung eingelegt. Unter anderem mahnte ein Betrieb an, dass der aus seinen Hallen nach außen dringende Lärm durch das Stanzen, Zuschneiden, Schleifen und Schweißen von Blechen für direkte Anwohner unzumutbar sei. Er befürchtet zudem immissionsschutzrechtliche Auflagen, werde das Areal zu einem Mischgebiet mit Sozialwohnungen.

 

Der Lärm ist für eine Wohnbebauung zu hoch

Das sehen auch die Richter so, die bei den anderen zwei Firmen „nicht von störungsrelevanten Arbeiten“ ausgehen. Doch der von der metallverarbeitenden Firma ausgehende Krach mit tagsüber mehr als 65 Dezibel sei zu laut. Die Werte, die ein von dem Betrieb in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, seien „zutreffend“, befindet das Gericht. Selbst niedrigere Werte von rund 55 Dezibel – sie waren einst die Grundlage für eine der Firma erteilte Baugenehmigung vor rund 16 Jahren gewesen – seien ebenfalls „für eine im Außenbereich errichtete Flüchtlingsunterkunft zu hoch“, erklären die Richter. Es sei wahrscheinlich, dass das Vorhaben zu Lasten der Firma gehe und das im Baugesetzbuch verankerte „Gebot der Rücksichtnahme“ verletze. Der Widerspruch des Unternehmens habe eine „aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung“ des Landratsamts.

Damit sind die Arbeiten an der Albstraße nun gestoppt, obwohl die Bodenplatte für die Gebäude bereits betoniert ist. Dass die Baustelle ruht, ist nicht zum ersten Mal der Fall, denn – wie berichtet – hatte die Gemeinde Neuhausen Ende September bereits mit dem Bau begonnen, obwohl die Genehmigung durch das Landratsamt noch ausstand. Diese wurde dann Ende Oktober von der Kreisbehörde erteilt.

Doch hat sie nach dem richterlichen Beschluss vorerst keinen Bestand mehr. Das Landratsamt ist als „Antragsgegner“ vor dem Verwaltungsgericht unterlegen. Peter Keck, der Sprecher des Landratsamts, erklärt, dass die Kreisbehörde gegen den jetzigen Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen werde, sondern zunächst das sogenannte Hauptsacheverfahren abwarte. Freilich ist es fraglich, ob in diesem anders entschieden wird. Schließlich gilt der jetzige Verwaltungsgerichtsbeschluss mit der aufschiebenden Wirkung für die Baugenehmigung als Fingerzeig für das weitere Verfahren.

Möglicherweise Suche nach neuem Standort

Die Gemeinde Neuhausen, die vor dem Verwaltungsgericht als Bauherrin „beigeladen“ war, will nun ebenfalls den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten, wie ihr Hauptamtsleiter und Pressesprecher Bernd Schober auf Nachfrage erklärt. Möglicherweise könne gegen die Lärmbelästigung eventueller Anwohner auch etwas unternommen werden, erklärt Schober. Sollte es aber endgültig dabei bleiben, dass an der Albstraße keine Anschlussunterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden können, „müssten wir einen erneuten Suchlauf starten, um einen anderen Standort in Neuhausen zu finden“.

Lesen Sie hier unseren Kommentar zum Baustopp für die Asylunterkunft