Die Gemeinde Neuhausen und das Landratsamt Esslingen hätten gut daran getan, die Einwände benachbarter Firmen gegen den Bau einer Anschlussunterbringung für 180 Flüchtlinge ernstzunehmen.

Neuhausen - Der geplante und bereits begonnene Bau einer Anschlussunterbringung im Neuhausener Gewerbegebiet Hungerberg hat von Anfang an unter keinem guten Stern gestanden. Rund einen Monat zu früh – ohne eine Baugenehmigung des Landratsamts – hatte die Gemeinde Ende September mit dem Bau begonnen. Schon damals begehrten Betriebe in der Nachbarschaft gegen das Vorhaben auf. Sie fühlten sich von der Gemeindeverwaltung übergangen und nur unzureichend über die Pläne informiert.

 

Ihre Einwände hat offensichtlich auch das Landratsamt Esslingen nicht ernst genommen, denn es hat die Baugenehmigung – wenn auch einen Monat nach dem offiziellen Baubeginn – erteilt. Eine eingehende Prüfung der Bedenken und Gegenargumente der Firmen erachtete die Genehmigungsbehörde offenbar als nicht erforderlich. Selbst dann nicht, als ihr im Zuge des Verfahrens ein externes Gutachten vorgelegt wurde, das bestätigt, dass sich die Lärmbelastung weit höher darstellt als bisher angenommen. Die Quittung für die Ignoranz hat die Kreisbehörde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart erhalten.

Würde der Beschluss rechtskräftig, müsste Neuhausen einen alternativen Standort für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen finden. Das ist schwer genug, aber möglicherweise böte der neue Anlauf die Chance, in der Kommune doch eine Lösung für die dezentrale Unterbringung von 180 Menschen zu finden.