Weil ein AfD-Anhänger beim Neujahrsempfang in Reutlingen den Hitlergruß gezeigt hat, hat die Polizei ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.

Reutlingen - Beim Neujahrsempfang der Reutlinger AfD am Freitagabend hat die Polizei gegen einen Besucher ein Strafverfahren eingeleitet. Der Mann hatte seinen Arm zum Hitlergruß ausgestreckt, was laut Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs eine verbotene Grußform ist. Die Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Die Reutlinger AfD feierte die Veranstaltung im Spitalhof, die laut Polizei zuvor von Teilnehmern einer Gegendemonstration blockiert wurde. Die Demonstranten empfingen die AfD-Anhänger mit Pfiffen und Buhrufen und hatten den Eingang mit Umzugskisten blockiert. Nach Angaben der Polizei gab es Pöbeleien und Provokationen, aber keine Verletzten.

Mehr als 100 Polizeibeamte waren im Einsatz, um die Blockade vor dem Spitalhof unter anderem mit Polizeireitern aufzulösen. Viele der rund 100 Teilnehmer der Gegendemonstration hatten zuvor an einer Kundgebung der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ auf dem Marktplatz teilgenommen. Zu dieser Kundgebung kamen nach Angaben der Polizei rund 250 Menschen.