Stuttgart - Nach einer Anfrage des Städtetags hat das Kultusministerium nun die Vorschriften zu dem Schulversuch „zwei Geschwindigkeiten zum Abitur“ präzisiert.Die Amtschefin Margret Ruep erklärte in einem Schreiben an die Städtetagspräsidentin Barbara Bosch, „in begründeten Einzelfällen“ könnten auch kleinere Gymnasien G9-Züge einrichten. Die Vorschrift besagt, dass „in der Regel“ nur Gymnasien mit mindestens vier Klassen pro Jahrgang achtjährige und neunjährige Züge anbieten können. Damit wären vor allem Gymnasien in großen Städten ins Hintertreffen geraten. Das Landeskabinett hat auch vorgegeben, dass eine Stadt nur für ein Gymnasium neunjährige Züge beantragen könne. Dazu verdeutlicht Ruep nun, wenn ein Schulträger „entgegen dem Ministerratsbeschluss“ Anträge für mehrere Gymnasien stelle, müsse der Schulträger eine Priorisierung vornehmen. Gegebenenfalls entscheide das Kultusministerium nach pädagogischen Kriterien.
Eine Ausweitung soll es nicht geben
Die Regierung sieht vor, dass im kommenden Schuljahr 22 Gymnasien an dem Modellversuch teilnehmen können, ein Jahr später sollen 22 weitere hinzukommen. Der Städtetag hatte angeregt, die Anzahl auszuweiten, falls das Interesse groß sein sollte (wir berichteten). Dazu äußert sich Ruep nicht. Sie erklärt, das Ministerium werde unter Berücksichtigung des regionalen und kommunalen Bildungsangebots und des pädagogischen Zuschnitts der Modelle die Versuchsschulen auswählen. Auf Nachfrage bekräftigte ein Sprecher von Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) jedoch, es würden nicht mehr als 44 Schulen zugelassen.
Die Anträge müssen bis zum 1. März beim Kultusministerium eingegangen sein. In SPD-Kreisen heißt es, bisher lägen drei Bewerbungen vor. Den Schulversuch hat die SPD durchgesetzt. Die Grünen wollen ihn möglichst klein halten. ral


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Innovativ
Ein zukunftsweisender Versuch. Unglaublich spannend wird es sein wenn man im Experiment ausprobiert was bereits seit ewigkeiten der Standard ist. Man könnte sagen ein "Nostalgie-Versuch" vorwärts rot-grün!