Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Zusammenlegung von Bundesländern ins Spiel gebracht. In Berlin gibt es bislang keine solchen Überlegungen - auch wenn es rechtlich möglich wäre.

Berlin - Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Neuordnung Deutschlands mit nur noch sechs oder acht Bundesländern ins Spiel gebracht - allerdings als Warnung. Im geplanten neuen Länderfinanzausgleich müssten ärmere Länder von alten Schulden entlastet werden, sonst seien Zusammenschlüsse unumgänglich, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag). „Wir brauchen eine Altlastenregelung im Länderfinanzausgleich“, betonte die 52-Jährige. „Ein Scheitern würde in letzter Konsequenz die jetzige föderale Ordnung infrage stellen.“

 

Ohne Übernahme der Altschulden könnten das Saarland und andere Länder die Schuldenbremse nicht dauerhaft einhalten. „Es geht nicht nur um das Saarland und Bremen“, sagte Kramp-Karrenbauer. Bremen ist ebenfalls hoch verschuldet. „Wir würden dann darüber reden müssen, wie wir uns in Deutschland insgesamt zukunftsfähig aufstellen, konkret, ob es künftig nur sechs oder acht Bundesländer gibt statt der bisherigen 16 Länder.“

Allerdings verschwänden bei einer Fusion weder die Schulden noch deren Ursachen. Kramp-Karrenbauer betonte zugleich, dass sie für Länderzusammenschlüsse „keine große Begeisterung“ sehe. Die Diskussion ist nicht neu. Immer wieder gab es Vorstöße für Länderfusionen, vor allem geht es dabei neben dem Saarland um die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen.

Kein konkreter Anlass über Änderung nachzudenken

Ein Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg scheiterte 1996 an der Ablehnung der Brandenburger. Auch ein „Nordstaat“ war und ist immer wieder mal im Gespräch. Das Saarland lehnte eine Fusion stets vehement ab und verweist - wie die Stadtstaaten auch - auf eine enge Zusammenarbeit, in diesem Fall mit dem Nachbarn Rheinland-Pfalz. Die 2012 gestartete schwarz-rote Koalition an der Saar hat als Ziel ausgegeben, die Eigenständigkeit zu wahren und deshalb eifrig zu sparen.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen konkreten Anlass, über eine Neugliederung nachzudenken. Eine solche Initiative müsste auch aus den Reihen der Länder kommen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin. Grundsätzlich ist eine solche Neugliederung laut Grundgesetz möglich: „Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können“, heißt es darin. Die landsmannschaftliche Verbundenheit, geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge, aber auch wirtschaftliche Zweckmäßigkeit müssten dabei berücksichtigt werden.

Bund und Länder wollen sich bis Jahresende auf erste Eckpunkte für eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen nach 2019 verständigen. Dann endet auch der Solidarpakt II. Der Finanzausgleich versucht, die unterschiedliche Finanzkraft in Deutschland auszugleichen. Erst werden die Steuereinnahmen verteilt, dann gleichen starke Länder die Unterschiede aus (Länderfinanzausgleich), schließlich beteiligt sich der Bund. Hessen und Bayern haben gegen den aktuellen Länderfinanzausgleich geklagt.