Erfolg Artikel 29 des Grundgesetzes regelt, dass das Bundesgebiet neu zugeschnitten werden kann; ein Volksentscheid muss es absegnen. Dies ist nur einmal 1952 geschehen: Damals fusionierten Baden, Württemberg und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg.

 

Misserfolg Eine Fusion von Berlin mit Brandenburg haben die Brandenburger 1996 verhindert. Nur 36,7 Prozent votierten damals für den Zusammenschluss, in Berlin waren es 53,4 Prozent.

Überlegungen Nachgedacht über Fusionen wird schon lange: Mitteldeutschland (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt), einen Nordstaat (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg), eine Fusion Bremens mit Niedersachsen sowie des Saarlands mit Rheinland-Pfalz. Es sind aber bisher nur Gedankenspiele.