Finanzminister Schäuble sieht für Kleinbetriebe bei der Erbschaftsteuer großzügige Regelungen vor. In bestimmten Fällen setzt die Bedürfnisprüfung für große Familienunternehmen erst bei einem Wert von 40 Millionen Euro an.

Berlin - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Pläne für die Reform der Erbschaftsteuer abgemildert. Weil die Eckpunkte für das geplante Gesetz in der CSU und bei den Ländern auf Widerstand gestoßen ist, legt Schäuble einen abgeschwächten Entwurf vor. Das Ministerium verschickte den Referentenentwurf an die Ressorts der Regierung, die Länder und die Verbände. Am 8. Juli soll das Bundeskabinett entscheiden. Schäuble besserte sowohl bei den Regelungen für Kleinbetriebe als auch bei den Vorschriften für große Familienunternehmen nach. Der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand in der Union, begrüßte den Entwurf. „Die Pläne gehen in die richtige Richtung“, sagte von Stetten. Er betonte aber, die Gesetzgebung stehe erst am Anfang. Schäuble plant mit dem Gesetz jährliche Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro für die Länder.

 

Nach Schäubles Konzept wird auch künftig für kleine Betriebe ein vereinfachtes Verfahren gelten. Im Prinzip bleibt es bei den geltenden Verschonungsregeln, wonach Firmenerben die Erbschaftsteuer ganz oder zum Großteil erlassen wird, wenn sie den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen und den Mitarbeiterstamm halten. Kleinbetriebe mit bis zu drei Mitarbeitern müssen laut Referentenentwurf den Nachweis nicht erbringen, dass die Lohnsumme stabil bleibt. Bis jetzt liegt die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Diese Grenze wurde aber vom Bundesverfassungsgericht beanstandet. Schäuble argumentiert, mit der Grenze von drei Mitarbeitern würden mehr als die Hälfte der Betriebe begünstigt. Für Betriebe, die vier bis zehn Mitarbeiter beschäftigen, wird die Mindestlohnsumme gegenüber dem geltenden Recht gesenkt. Das Betriebsvermögen soll künftig nur noch verschont werden, wenn es dem Hauptzweck nach überwiegend der betrieblichen Tätigkeit dient. Sogenanntes Verwaltungsvermögen (Grundstücke und Bargeld) wird nur noch zu zehn Prozent des begünstigten Vermögens berücksichtigt.

Schäuble auch auf die Kritik der CSU und der Wirtschaft ein

Knackpunkt der Reform sind aber die Regelungen für große Familienunternehmen. Dieser Punkt steht im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Schäuble hält bei der Bedürfnisprüfung, die das Verfassungsgericht für große Unternehmen fordert, am geplanten Schwellenwert von 20 Millionen Euro pro Erben fest. Betriebsvermögen bis zu diesem Wert kann steuerfrei vererbt werden, sofern die Verschonungsregeln eingehalten werden. Teile der Union und die Wirtschaftsverbände hatten den Wert von 20 Millionen Euro als zu niedrig kritisiert. Schäuble sieht vor, dass die Bedürfnisprüfung in bestimmten Fällen erst bei einem Wert von 40 Millionen Euro beginnt. Dies ist der Fall, wenn die Nachkommen durch Gesellschafterverträge oder Satzungen an den Betrieb gebunden sind. Allerdings sind hohe Hürden vorgesehen. Die Beschränkungen für die Gesellschafter müssen seit mindestens zehn Jahren vor dem Erbfall oder der Schenkung bestehen und noch 30 Jahre lang wirken.

Schäuble geht in dem Entwurf auch auf die Kritik der CSU und der Wirtschaft ein, wonach bei der Bedürfnisprüfung für große Unternehmen auf Privatvermögen der Erben zugegriffen werden soll. Künftig soll es ein Wahlrecht geben: Entweder setzt der Firmenerbe die Hälfte seines Privatvermögens ein, um die Steuerschuld zu begleichen. Besitzt der Erbe keinerlei Privatvermögen, muss er auch nichts bezahlen, wenn er die sonstigen Verschonungsbedingungen erfüllt. Wer sein Privatvermögen nicht einsetzen möchte, kann einen Verschonungsabschlag beantragen. Danach wird umso weniger Betriebsvermögen verschont, je höher der Wert des Unternehmens ist. Bei einem übertragenen Betriebsvermögen von 20 bis 110 Millionen Euro soll die Verschonung gegenüber den geltenden Regeln um einen Prozentpunkt je 1,5 Millionen Euro ererbtes Vermögen sinken. Das bedeutet, dass bei einem Betriebsvermögen von 110 Millionen Euro bei der Regelverschonung (Haltefrist von fünf Jahren) nur noch 25 Prozent anstatt 85 Prozent des Vermögens verschont werden. Bei der Optionsverschonung (Haltefrist von sieben Jahren) werden 40 Prozent anstatt 100 Prozent geschont. Die IHK Region Stuttgart sieht weiteren Änderungsbedarf. Hauptgeschäftsführer Andreas Richter kritisierte die nach wie vor vorgesehene Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens. Dies habe eine fatale Wirkung. Der Verband Die Familienunternehmer sieht in Schäubles Modell zwar Fortschritte, aber es müsse noch Nachbesserungen geben.