Eine Schülerin sticht fast 50 Mal auf ihre Ex-Freundin ein, weil sie Schluss gemacht hat. Über die Tat spricht sie später wie über einen Film. Auch beim Urteilsspruch der Richter zeigt sie keine Emotionen.

Münster - Kaum ist das Urteil gesprochen, lehnt sich die 18-Jährige fast schon gelangweilt zurück. Sieben Monate ist es inzwischen her, dass die Schülerin aus Nordrhein-Westfalen ihre Ex-Freundin umgebracht hat. Dafür hat das Landgericht Münster sie am Mittwoch zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Die 18-Jährige soll aber so schnell wie möglich in die geschlossene Psychiatrie. Grund ist eine Borderlinestörung, die erst einmal behandelt werden soll.

 

Keine Tränen, kein Zeichen des Mitgefühls: Die junge Frau aus Dortmund hat die Tat zwar gestanden - allerdings so, als wenn sie von einem Film erzählen würde. „Ich habe sie nur ein einziges Mal weinen gesehen“, sagt auch Verteidigerin Regine Thoden. „Das war ganz am Anfang, nach der Festnahme.“

Auch als die Richter die 18-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung noch einmal fragen, ob sie selbst noch etwas sagen möchte, kommt ihr nur ein Satz über die Lippen: „Es tut mir leid.“ Später huscht ihr ein einziges, kurzes Lächeln über das Gesicht: Als die Richter eine Szene schildern, die sich kurz vor der grausamen Tat abgespielt hat. Die Ex-Freundin der Angeklagten hatte sich noch einmal auf ihren Schoß gesetzt.

Rechtsmediziner zählen 49 Stichverletzungen

Trotzdem brachte die Angeklagte die 17-Jährige nur wenige Stunden später im münsterländischen Senden um. Das Motiv war verschmähte Liebe. Die beiden Mädchen hatten sich in der Schule kennengelernt und ineinander verliebt. Doch dann machte die Jüngere Schluss. Sie wollte sich doch lieber Männern zuwenden und Kinder haben. Damit kam die Angeklagte nicht zurecht. „Sie handelte aus Wut, Hass und Frustration über den Freundschaftsabbruch“, sagt Richter Michael Beier.

Es war der Morgen des 16. Oktober 2015, um kurz nach sechs Uhr. Die Angeklagte griff auf einer Rasenfläche zu einem Messer, stach immer wieder auf ihre Ex-Freundin ein - auch in den Kopf. Die Rechtsmediziner zählten 49 Stichverletzungen. Später legte sie der 17-Jährigen minutenlang die Hände um den Hals. „Sie hörte erst auf, als das letzte Röcheln verstummt war“, so Richter Beier. Einige Anwohner hatten zwar noch laute Schreie gehört. Aber da war es für die Schülerin zu spät.

Die Richter gehen davon aus, dass die 18-Jährige psychisch krank ist. Sie war schon in der Kindheit in der Psychiatrie, hat sich geritzt und Brandverletzungen zugefügt. „Es fehlen ihr Handlungsstrategien zur Bewältigung von Krisen“, heißt es im Urteil der 1. Strafkammer. Deshalb bestehe bei einer möglichen neuen Beziehung auch Wiederholungsgefahr.

Die Unterbringung in der Psychiatrie ist zeitlich unbegrenzt und soll so schnell wie möglich beginnen. Die Haftstrafe von sieben Jahren steht damit erst einmal nur auf dem Papier. Wenn die Angeklagte die Behandlung allerdings abbricht, muss sie zurück ins Gefängnis.