Der Normenkontrollrat nimmt die digitale Verwaltung aufs Korn – und macht konkrete Vorschläge für die Koalitionsverhandlungen. Grund: In Deutschland gibt es mehr als 200 Register mit bürger- und unternehmensbezogenen Daten, die besser verbunden werden müssten.

Stuttgart - Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf ist es ein Allgemeinplatz gewesen, dass Deutschland anpacken muss, um den Anschluss an die neue Zeit nicht zu verpassen. „Digitalisierung first, Bedenken second“ plakatierte etwa die FDP. Vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen wird der nationale Normenkontrollrat, der sich seit gut zehn Jahren dem Bürokratieabbau verschrieben und elektronische Verwaltungsvorgänge als bestes Instrument dafür ausgemacht hat, nun konkret.

 

So hat dessen Vorsitzender Johannes Ludewig am Freitagvormittag dem Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ein Gutachten zu dem aus seiner Sicht wichtigsten Handlungsfeld genannt. „Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Bundesregierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird oder nicht“, teilte der ehemalige Bahn-Chef mit. Zuvor hat er immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik bei einem EU-weiten Vergleich des sogenannten E-Government nur auf Platz 19 gelandet ist und noch viel passieren müsse, „wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will“.

Viele Parallelstrukturen in den Behörden

Als zentrales Projekt für die nächste Regierung identifiziert das Gutachten, an dem die Unternehmensberatung McKinsey, das Statistische Bundesamt sowie die Universität für Verwaltungswissenschaft in Speyer mitgewirkt haben, die Vernetzung der Register. Was sich zunächst einmal sehr technisch anhört, betrifft letztlich mindestens 214 Datenbanken mit Informationen aller Art.

So gibt es allein bei den personenbezogenen Registern Parallelstrukturen, da die Bürger etwa bei der Rentenkasse, vom Finanzamt, der Bundesagentur für Arbeit oder vom Ausländerzentralregister unter verschiedenen Identifikationsnummern geführt werden, während das Melderegister ganz ohne Nummer auskommt. Große Datenbestände existieren auch über die Empfänger von Wohn-, Eltern- oder Kindergeld. Für Unternehmen gilt das mit Handelsregister, Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur und unterschiedlicher Identifizierung gegenüber dem Zoll oder dem Fiskus analog.

Mehrfacherhebungen sollen entfallen

Weiterhin zählt die Bundesrepublik Dutzende fachspezifischer Datenbanken – etwa für die Tierhaltung, über die Betreiber von Photovoltaikanlagen oder das Abfallkataster. „Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben“, beklagt Ludewig, etwa wenn für einen Elterngeldantrag ein Gehaltsnachweis vorgelegt werden muss, der an anderer Stelle bereits vorliegt. Die Grundidee des von ihm vorgelegten Gutachtens folgt dem neudeutsch so genannten Prinzip „Once only“: „Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen, grundlegende Daten sollten nur einmal abgefragt werden.“

Verfassungskonformen Datenaustausch geprüft

Aufgabe der Wissenschaftler aus Speyer war es zu untersuchen, wie dieser Datenaustausch verfassungskonform durchgeführt und in Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht gebracht werden könnte, ohne dem Staat also die Möglichkeit zu geben, alle Informationen an einer Stelle zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil zu bündeln. Um die „persönlichkeitsfeindliche Registrierung und Katalogisierung des Einzelnen“ zu vermeiden, die das Bundesverfassungsgericht bei der Zusammenführung von Daten als rote Linie benannt hat, empfiehlt das Gutachten das österreichische Modell.

Dort ist eine Stelle bei der Datenschutzaufsichtsbehörde geschaffen worden, die den Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden organisiert. Dies geschieht zwar automatisiert und über eine zentrale Personenkennzahl, aber stets fallbezogen und verschlüsselt: Die eine Behörde enthält die Bürgerinformationen einer anderen in einer Art von digitalem Tresor. Das Prozedere des Nachbarlandes, so heißt es im Datenschutzteil des Gutachtens, „kann – unter erheblichen verfassungsrechtlichen Kautelen – auch in Deutschland rechtlich zulässig sein“.

Großer finanzieller Vorteil bei Entbürokratisierung

Neben dem Anreiz einer wirtschaftspolitischen Modernisierung sowie dem Versprechen von mehr Bürgernähe sehen die Entbürokratisierungsexperten zudem einen gewaltigen finanziellen Vorteil. Rund 2,5 Milliarden Euro müssten einmalig für die notwendige Infrastruktur investiert werden, was jedoch mit einer jährlichen Ersparnis von sechs Milliarden Euro in Wirtschaft und Verwaltung und der Halbierung des Zeitaufwands für die Bundesbürger belohnt werde, heißt es im Gutachten über die Chancen, die in einem „Registermodernisierungsgesetz“ stecken. Nun ist der erste Aufschlag gemacht, das Thema dürfte in den nächsten Monaten und Jahren aber noch heiß diskutiert werden – nicht zuletzt aus datenschutzrechtlicher Sicht.