Die Isolationshaft für den norwegischen Rechtsextremisten Anders Behring Breivik ist nach Auffassung der norwegischen Justiz nicht „inhuman“. Breivik hatte geklagt, weil seine Haftbedingungen seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Oslo - Die Isolationshaft für den norwegischen Rechtsextremisten Anders Behring Breivik ist nach einer Entscheidung der norwegischen Justiz vom Mittwoch nicht „inhuman“. Ein Berufungsgericht urteilte, Breivik sei „nicht Opfer von Folter, inhumaner oder erniedrigender Behandlung“ und sei es auch in der Vergangenheit nicht gewesen.

 

Breivik, der im Jahr 2011 insgesamt 77 Menschen umbrachte, hatte geklagt, weil seine Haftbedingungen seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Breiviks Anwalt Öystein Storrvik kündigte direkt nach der Urteilsverkündung Berufung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes an. Die Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch hob die Entscheidung eines Osloer Bezirksgerichts vom April 2016 auf, die Breivik „inhumane“ Behandlung durch den Justizvollzug bescheinigt hatte. Dieses Urteil war bei vielen Angehörigen der Opfer auf Unverständnis gestoßen.

Der heute 38-jährige Rechtsextremist hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde im August 2012 zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt, der Höchststrafe in Norwegen.

Die Haft kann verlängert werden, wenn die Behörden in ihm weiterhin eine Gefahr sehen. Bei der Eröffnung des Berufungsprozesses im Januar zeigte Breivik den Hitler-Gruß, so wie er dies bereits im vorangegangenen Verfahren im Frühjahr 2016 getan hatte.