Ein 93-Jähriger aus Aalen wird beschuldigt, als Aufseher im KZ Auschwitz beim Töten geholfen zu haben. Jetzt wird die Anklage vorbereitet.

Stuttgart - Der ehemalige Auschwitz-Wachmann Hans L. sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Beamte des Landeskriminalamtes haben den 93-jährigen in Aalen im Ostalbkreis festgenommen, seine Wohnung durchsucht und Beweismittel beschlagnahmt.

 

Der damalige SS-Mann war nach den Ermittlungen der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg von Herbst 1941 bis zur Befreiung durch die Rote Armee Anfang 1945 in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als Wachmann und in Auschwitz in der Mannschaftskantine tätig. Er gehörte zur SS-Totenkopf-Kompanie. Nach einer Mitteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft besteht der dringende Tatverdacht, dass der gelernte Bäcker Teil der Mordmaschinerie gewesen ist. Einzelne Verbrechen können ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Die Anklage soll in zwei Monaten fertig sein

Die Ludwigsburger Behörde, die nur Vorermittlungen führen darf, hatte den Fall Mitte Oktober 2012 der Stuttgarter Staatsanwaltschaft übergeben. Der zuständige Ludwigsburger Staatsanwalt Thilo Kurz konnte nach Angaben von Behördenleiter Kurt Schrimm auch Unterlagen auswerten, die eine US-Behörde nach einem Gerichtsurteil veröffentlichen musste.

In Stuttgart ist die von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler geleitete Abteilung 1 zuständig. Häußler selbst hat den Fall allerdings nicht übernommen. Er war im Herbst vergangenen Jahres in Kritik geraten, da er das Verfahren wegen des SS-Massakers im italienischen Sant’Anna die Stazzema nach zehn Ermittlungsjahren eingestellt hatte.

Hans L. wurde am Montag in Aalen in seinem Haus im Stadtteil Triumphstadt festgenommen, nach Stuttgart gebracht und beim Amtsgericht einer Haftrichterin vorgeführt, die den Haftbefehl bestätigte. Eine Anklage wird derzeit vorbereitet. Sie soll in etwa zwei Monaten fertig sein.

Von Gaskammern will er nur gehört haben

Mitte April ist es einem Reporter der „Welt am Sonntag“ gelungen, kurz mit Hans L. zu sprechen. Auf die Frage, in welcher Funktion er in Auschwitz gearbeitet habe, antwortete der 93-jährige: „Als Koch, die ganze Zeit“. Von den Krematorien und Gaskammern will er nur gehört haben. Gesehen habe er nichts.

Der gebürtige Litauer lebte nach dem Krieg in der Bundesrepublik und wanderte 1956 in die USA aus und ließ sich in Chicago nieder. Die Stadt galt als Zentrum der litauischen Emigration. L. soll dort in einer Fabrik für Gitarren der Marke Harmony gearbeitet haben. 1983 wurde seine SS- und Auschwitz-Vergangenheit bekannt. Der Nazijäger Allan R. Ryan warf dem Mann, der immer noch deutscher Staatsangehöriger war, vor, bei der Einreise seine SS-Vergangenheit verschwiegen zu haben. Zwar konnte L.’s Anwalt die Ausweisung seines Mandanten wegen des angeblich schlechten Gesundheitszustands monatelang hinaus zögern, doch verhindern konnte er sie nicht. L. zog dann als 63-jähriger Rentner zusammen mit seiner 2007 verstorbenen Frau nach Aalen. Die Zentrale Stelle hatte in den 80-er Jahren gegen ihn ermittelt, stellte das Verfahren aber ein, da ein konkreter Tatnachweis – Mord oder Beihilfe, denn alles andere war verjährt – nicht möglich war.

Die Anwesenheit im Vernichtungslager gilt als Beihilfe

Dies galt auch viele Jahre für andere KZ-Aufseher. Erst nach dem Münchner Demjanjuk-Urteil im Mai 2011 änderte sich die herrschende Rechtsauffassung. Der ukrainische KZ-Wachmann John Demjanjuk war damals wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, obwohl ihm die Münchner Staatsanwaltschaft keine konkrete Tat nachweisen konnte. Das Urteil wurde bis zu Demjanjuks Tod allerdings nicht rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten.

Seit dem Demjanjuk-Urteil sind die Zentrale Stelle und etliche Staatsanwaltschaften der Meinung, es genüge allein die nachweisliche Anwesenheit eines SS-Mitgliedes in einem Vernichtungslager, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Seitdem ermitteln die Ludwigsburger auch gegen niedrige Dienstgrade wie einfache Aufseher.

Neben dem Fall L. hat die Zentrale Stelle im vergangenen Jahr auch einen weiteren Fall an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben, nach Weiden in Nordbayern. Auch dabei geht es um den Vorwurf, Beihilfe zur Ermordung von Hunderttausenden Juden geleistet zu haben.

Das Wiesenthal-Zentrum in Israel begrüßte die Verhaftung von L. Dies sei ein positiver erster Schritt, sagte der Leiter der Einrichtung, Efraim Zuroff, in Jerusalem.