Zwei Polizisten beim Ku-Klux-Klan: Für die Polizeiführung im Landesinnenministerium war das noch kein Grund für zupackendes Handeln. Am Freitag beschrieb der Ex-Landespolizeipräsident seine zähe Aufklärungsarbeit.

Stuttgart - Was soll man dazu noch sagen? Wolf Hammann weiß es auch nicht. Dabei fehlt es dem Ministerialdirektor des Integrationsministeriums und früheren Landespolizeipräsidenten wahrlich nicht an Beredsamkeit. Wenn Hammann einmal redet, dann hält ihn so schnell niemand mehr auf. Auch nicht im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags, der sich am Freitag mit den Aktivitäten von mindestens zwei Polizisten beim Ku-Klux-Klan beschäftigt.

 

Mit schwäbischen Timbre preist der 60-Jährige die baden-württembergische Polizei: eine „Bürgerpolizei“ hat er vor Augen, einen Hort „gefestigter Persönlichkeiten“, bestens geschult und keinesfalls durchsetzt von einem „institutionellen Rassismus“ – eine Bundestagsabgeordnete hatte das böse Wort bei ihrem Auftritt vor dem Ausschuss aufgebracht. Aber natürlich, das räumt Hammann ein, gibt es auch bei dieser tollen Polizei schwarze Schafe.

So wie Jörg W. und Timo H., die in den Jahren 2001/2002 beim Ku-Klux-Klan (KKK) in Schwäbisch Hall mitmachten. Der Punkt, bei dem dann aber auch einem Hammann die Worte nicht mehr so flott von den Lippen flutschen, kreist um die disziplinarische Aufarbeitung dieses Sachverhalts durch die Polizeiführung. Die verlief nämlich in einer Weise, die skandalös zu nennen ist. „Können Sie sich das erklären“, fragt der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler nach. Jörg Hammann antwortet mit nur noch einem Wort: „Nein.“

Verblasste Erinnerung, kaum Schriftliches

Hammann war von 2009 bis 2013 Landespolizeipräsident und von Innenminister Reinhold Gall (SPD) beauftragt, das offenkundige Desinteresse der Polizeiführung an dem Umstand, dass Beamten Mitglied bei einem Rassistenklub waren, wenigstens im Nachhinein zu erhellen. Das Ergebnis macht ratlos. Hammann schildert die Mühen seiner Aufklärungsarbeit. Schriftliches gab es kaum mehr, die Akten zu den Disziplinarverfahren waren bereits gelöscht, die Beteiligten bis hinauf zur Polizeiführung im Landespolizeipräsidium konnten sich kaum mehr oder gar nicht erinnern. Klar ist nur, dass die beiden Beamten billig davonkamen. Beiden blieb eine echte Disziplinarstrafe erspart. „Ich habe mich auch sehr gewundert“, sagt Wolf Hammann.

Timo H. erhielt eine „Zurechtweisung“, obwohl er noch Polizeianwärter war und aus dem Dienst hätte entfernt werden können. Hammann berichtet vor dem Untersuchungsausschuss, man habe den Ausflug von Timo H. in die Welt der Kuttenträger und brennenden Kreuze als „jugendlichem Ausdruck mangelnder Reife“ bewertet und nicht als „Ausdruck einer Gesinnung“. Das Verfahren gegen Jörg W. wurde wegen Verfristung eingestellt, der Polizist kam mit einer Rüge davon, obwohl es laut Hammann bei ihm bereits einen Vorfall mit körperlichem Übergriff in einer Gaststätte gegeben habe. Das Innenministerium aber blieb als so lange untätig, bis die Sache im Fall von Jörg W. quasi verjährt war. Die Chronologie gestaltet sich so: Am 31. Mai 2002 informierte Helmut Rannacher, seinerzeit Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, das Innenministerium über das Treiben der beiden Polizisten beim Klan. Allerdings bat er die Polizei zunächst um Zurückhaltung, weil sein Amt noch operativ tätig sei.

Die Verfassungsschützer nannten damals drei weitere Klan-Interessenten in den Reihen der Polizei, gegen welche die Vorwürfe aber nicht belegbar seien. Für den 1. Juli 2002 ist noch ein vertraulicher Vermerk des Landespolizeipräsidiums verbürgt, mit dem die Spitze des Innenministeriums (Minister war damals Thomas Schäuble, CDU) informiert wurde.

15 Monate lang passierte gar nichts

Im September 2002 teilte der Verfassungsschutz der Polizei mit, sie könne nun die Klan-Polizisten ansprechen und ihnen direkt auf den Zahn fühlen. Doch es geschah nichts. 15 Monate lang. „Da ist in der Tat nichts passiert“, räumt Hammann auf Vorhalt des Ausschussvorsitzenden Drexler ein. Am 22. Dezember 2003 hakte der Verfassungsschutz bei der Polizei nach. Auf dem Computer des Klan-Chefs Achim S. seien Fotos gefunden worden, welche die Polizisten mit Fahnen und KKK-Zeichen im Hintergrund zeigten. Im Januar 2004 forderte das Landespolizeipräsidium den ersten Bericht der Verfassungsschützer aus dem Jahr 2002 nochmals an, weil er im eigenen Haus nicht mehr auffindbar sei. Und erst 2004 wurden die beiden Polizisten dann mit den Vorwürfen konfrontiert. 2005 erfolgte dann die „schwache disziplinarische Ahndung“ (Hammann).

Aber mit den Disziplinarverfahren ist es laut Hammann ohnehin so eine Sache. Eine echte Ahndung sei nach der Rechtsprechung der Obergerichte nur möglich, wenn das Vergehen eines Beamten strafrechtlich relevant sei. Dies gelte nicht für die Mitgliedschaft beim Ku-Klux-Klan.