Der Polizeibeamte Martin A. hat das Mordattentat von Heilbronn überlebt. Bisher ist er sorgsam von höchster Stelle abgeschirmt worden, aber bald soll er beim NSU-Prozess in München auftreten. Was kann der Mann beitragen?

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Heilbronn - Womöglich hat ihm, als der Schuss fiel, eine instinktive Kopfbewegung das Leben gerettet. Die Pistolenkugel durchschlägt den Kopf des Martin A. an der Seite, in der Nähe des rechten Ohrs. Der 24-jährige Streifenbeamte wird schwer verletzt. Seine Kollegin Michèle Kiesewetter, 22, überlebt den Mordanschlag auf der Heilbronner Theresienwiese nicht. Die Beamten machen, im Streifenwagen sitzend, am Rand des Festplatzes wohl Mittagspause, als sie kurz nach 14 Uhr von hinten überfallen werden. Es ist der 25. April 2007.

 

Die am nächsten Tag herausgegebene interne WE-Meldung der Polizeidirektion Heilbronn (WE für Wichtiges Ereignis) vermerkt, dass den Beamten die Dienstwaffen geraubt wurden. Michèle Kiesewetter fehlen zudem ein Ersatzmagazin, die Handschließe und ein Pfefferspray. „Staatsschutzdelikt: Nein“, urteilt die Heilbronner Polizei in diesem ersten Protokoll, eine Fehleinschätzung, die von den Ermittlungsbehörden fatalerweise noch lange verteidigt werden wird.

Die Überlebenskraft des Polizeibeamten Martin A. könnte rückblickend Stoff für eine Heldengeschichte sein. Ärzte retten ihn, er erholt sich von der schweren Verletzung, bewältigt nach und nach das Trauma des Attentats, rappelt sich während einer langen Rehabilitation wieder auf, absolviert eine Weiterbildung zum Kommissar und kehrt zurück in den Polizeidienst. Er ist intern eingesetzt, muss nicht wieder hinaus ins Feld, aber wer weiß, vielleicht will und schafft er das eines Tages auch wieder.

Keiner soll den Polizisten ausfindig machen

Leider ist dieser Mutmachergeschichte das glückliche Ende abhandengekommen. Seit dem 4. November 2011, dem Tag, als die NSU-Terroristen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aufflogen, geht es Martin A. glaubhaften Berichten zufolge wieder schlecht. Er hat Angst. Sie wird dadurch verstärkt, dass auf den inzwischen 31-Jährigen die internationale Bühne des NSU-Prozesses in München wartet. Der Versuch der Stuttgarter Zeitung, mit ihm zu reden, scheitert im Ansatz, statt seiner meldet sich das Innenministerium, bittet um Verständnis und Rücksicht, beruft sich nicht zuletzt auf interne schriftliche Bitten des Polizisten, man möge ihn nicht der Öffentlichkeit preisgeben.

Auf der mehr als 600 Namen umfassenden Zeugenliste des NSU-Prozesses ist der Name A. der letzte. Auffälligerweise fehlt eine ladungsfähige Adresse, dem Oberlandesgericht München ist seitens der Stuttgarter Landespolizei die Taubenheimstraße in Bad Cannstatt genannt worden, Sitz des Landeskriminalamtes. Es handelt sich, weil das LKA gar nicht Dienststelle des Zeugen ist, um eine Schutzmaßnahme der baden-württembergischen Sicherheitsbehörden. Kein Rechtsextremer, auch kein Trittbrettfahrer oder Wirrkopf irgendwo draußen soll den Polizisten ausfindig machen können.

Ein Freitagabend im Dorf Dellmensingen im Alb-Donau-Kreis, der Sindelfinger CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger hält bei einer Versammlung des Parteikreisverbandes im Gasthof zum Hirschen einen Vortrag zur inneren Sicherheit. Im Nebenzimmer hat er noch Zeit für ein kurzes Gespräch über seine Arbeit als CDU-Obmann im NSU-Ausschuss. Als er dabei erfährt, dass Martin A. vor Gericht erscheinen soll, entfährt Binninger ein ungläubiges „Nein“. Der Abgeordnete, selber einmal Polizist, hatte den Beamten getroffen, mit ihm gefühlt danach und die Ausschusskollegen überzeugt, auf eine Zeugenvernehmung in Berlin zu verzichten.

A.s Erinnerungen sind detailreich

Der aus dem Rems-Murr-Kreis stammende FDP-Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff erinnert sich noch gut an die Diskussion im Ausschuss über A. , der Ende 2011 psychisch „in ein Loch gefallen“ sei. „Er gehört auch zu den Opfern der NSU“, sagt Wolff in seinem Waiblinger Büro, in dem er sich jetzt während der heißen Phase des Wahlkampfs viel aufhält. Im Ausschuss habe man sich mit dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll des Polizisten begnügt, „obwohl es schon noch Fragen gegeben hätte“. Zum Beispiel, was A. über die Weltanschauung Michèle Kiesewetters weiß oder ob in der Polizeieinheit über den Ku-Klux-Klan geredet wurde.

Obwohl Martin A. sich an das Attentat von 2007 nicht bewusst erinnern kann, hat er Aufzeichnungen zum Tattag geliefert. 2008 willigte er ein, sich einer forensischen Hypnose zu unterziehen. Das ist ein probates kriminalistisches Verfahren, das schon überraschende Erfolge gebracht hat. So hatte, nach monatelanger vergeblicher Fahndung, die Hypnose eines Zeugen im Fall des Karlsruher Autobahnrasers den entscheidenden Hinweis geliefert. Ein Daimler-Versuchsingenieur hatte im Juli 2003 einen Kleinwagen von der Autobahn 5 bei Karlsruhe gedrängt, eine junge Mutter und ihr Kleinkind starben. Der Zeuge konnte sich unter Hypnose an wichtige Teile eines Nummernschildes erinnern; die Spur führte tatsächlich zum Täter.

Martin A.s Erinnerungen an die Heilbronner Festwiese sind chronologisch nicht konsistent, aber teils stimmig und detailreich. Aufgrund der Angaben konnte ein Phantombild des mutmaßlichen Mordschützen angefertigt werden. Es hat aber ein zentrales problematisches Merkmal: Zu sehen ist ein dunkelhaariger Mann, dessen Gesichtszüge mit den Terroristen Böhnhardt und Mundlos nicht das Geringste gemein haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft untersagte damals die Veröffentlichung der Phantomzeichnung. Den Unbekannten konnte es nicht geben, schließlich jagte der gesamte baden-württembergische Ermittlungsapparat längst eine angeblich durch die Lande reisende Killerin, das „Phantom“ von Heilbronn.

Vermutlich mehr als zwei Täter für den Polizistenmord verantwortlich

Im Irrglauben dieser Monate wurden noch mehrere andere Zeugen marginalisiert, die in Heilbronn kurz nach der Tatzeit an verschiedenen Orten Männer mit blutverschmierten Händen gesehen haben wollen; einer von ihnen beschrieb zudem eine verdächtige Frau mit Kopftuch, die in einem Auto gewartet habe. Diese Angaben legen allesamt nahe, dass mehr als zwei Täter den Polizistenmord von Heilbronn verübt haben. Mehr als ein Dutzend Phantombilder entstanden nach 2007, sie passen ebenfalls weder zu Böhnhardt noch Mundlos, allerdings passen sie auch nicht zueinander. „Der Wladimir Putin war auch dabei“, wird – mit Anspielung auf eines der Bilder – bis heute in Ermittlerkreisen böse gescherzt. Seit 2009, seit der Skandal um die kontaminierten Polizeiwattestäbchen aufgeflogen ist, seien alle Hinweise intensiv nachgearbeitet worden, versichern Fahnder. Aber nichts, gar nichts habe sich daraus ergeben.

Für die Anklage in München sind Mundlos und Böhnhardt die alleinigen Todesschützen von Heilbronn. Sie sollen Michèle Kiesewetter und Martin A. wegen ihrer Polizeiuniform, gleichsam als Symbole des Staates und damit willkürlich, ausgewählt und angegriffen haben. Auf Hartfrid Wolff wirkt diese Anklagebegründung unbefriedigend. Er erinnert daran, dass Kiesewetter am 25. April 2007 aus freien Stücken in einen Dienst eingesprungen war, für den man sie zunächst nicht vorgesehen hatte. Am Tag der Dienstplanänderung verlängerten die NSU-Terroristen den Mietvertrag für den Caravan, mit dem sie nach Heilbronn anreisten. Es gebe „Hinweise“, sagt Wolff, dass die NSU vom Dienstplan Kiesewetters erfahren habe.

Das alles sei längst intensiv überprüft worden, verteidigen sich die baden-württembergischen Behörden, auch die auffälligen Verbindungslinien der Polizistin zur rechten Szene. So war Böhnhardt wiederholt Gast einer Neonazikneipe im thüringischen Ort Oberweißbach, aus dem Kiesewetter stammt. Ein Patenonkel Kiesewetters, ebenfalls Polizist im Dienst des Landes Thüringen, wies eine Woche nach dem Mord an der jungen Frau auf einen möglichen Zusammenhang mit den „bundesweiten Türkenmorden“ hin; da war von einer NSU-Terrorgruppe noch nirgendwo die Rede. Ein früherer Gruppenführer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei Böblingen, aus der 2007 auch Kiesewetter und Martin A. nach Heilbronn abgeordnet wurden, war Mitglied im Fremdenhassverein Ku-Klux-Klan von Schwäbisch Hall .

Angeschlagener Zeuge wird von festem Schutzring umgeben

Nach Polizeiangaben sind das alles tote Spuren. So bleibt es eine Hypothese, dass Michèle Kiesewetter gezielt erschossen worden sein könnte und dass Martin A. als unwillkommener Zeuge mit ihr sterben sollte. In den Tagen der Jagd auf das „Phantom“ erlaubten sich Ermittlungsbehörden Versäumnisse, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. So hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft auf die Sicherstellung und Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs Kiesewetters beim Dienstanbieter Yahoo generös verzichtet.

Noch umgibt ein fester Schutzring, den der Polizeiapparat bildet, den angeschlagenen Zeugen A. Er hielt bisher gegen Journalisten, aber auch gegen die Neugierigen und Faszinierten, die Krimifans und Hobbydetektive, die Hasserfüllten und Verschwörungstheoretiker, die sich in den Blogforen des Internets sammeln und auslassen. Es gehört zu den Eigenheiten des NSU-Mordes Nummer zehn, dass seine unverbundenen Versatzstücke zu beliebigen Bildern zusammengesetzt werden können, und mit etwas Fantasie und Kombinationsgabe wird jedes davon irgendwie stimmig.

Das Oberlandesgericht München droht diesen Kordon nun einzureißen, indem es Martin A. in den Zeugenstand ruft. Der 31-Jährige dürfte dann auch mit seiner fünf Jahre alten, unter Hypnose gemachten Aussage konfrontiert werden. Den juristischen Wert dieser Erinnerungen hält Bernd von Heintschel-Heinegg, Ermittlungsbeauftrager des NSU-Ausschusses und bis Juli 2010 Vorsitzender Richter des 5. Senats und 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München, allerdings für dürftig. „Solche Aussagen sind immer mit Vorsicht zu genießen“, sagt der Rechtsexperte aus Straubing, der sich eingehend mit forensischer Hypnose befasst hat.

Innenministerium blickt mit Unbehagen auf A.s Vernehmung

Gemäß der Strafprozessordnung sind Zeugenvernehmungen unter Hypnose ausdrücklich untersagt, egal ob eine Freiwilligkeit vorliegt oder nicht. „Hypnotisierte können anfälliger für Suggestionen des Fragenden sein – und sie können sogar lügen“, sagt Heintschel-Heinegg. Die forensische Hypnose habe, wie im Karlsruher Autobahnraserfall, nur dann Bestand vor Gericht, wenn anschließende Ermittlungen zu einem verwertbaren Ergebnis führen. So ein Ergebnis gibt es im Fall des Heilbronner Polizistenmordes aber nicht.

Im Innenministerium Baden-Württemberg sieht man der Vernehmung des Polizisten A. mit Unbehagen entgegen. Die Landespolizeiführung, so ein Sprecher, werde das Gericht ausdrücklich auf die „Traumatisierung“ des 31-Jährigen hinweisen. „Immerhin ist er der einzige Überlebende dieser ganzen Mordserie. Man wird darum bitten, alles zu tun, was möglich ist, um den Zeugen im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht zu schonen.“ Eine Vernehmung per Videokonferenz oder mit Hilfe eines Sichtschutzes im Gerichtssaal wäre laut Innenministerium ein tragbarer Kompromiss.

Ob der Zeuge A. das auch so sieht, darf bezweifelt werden. Ein Gerichtssaal, in dem sich die Prozessparteien immer wieder in aggressiver Polemik begegnen, ist einer der schlechtesten Orte zur Heilung einer Seele. Vielleicht kommt der Zeuge ja mit der Bescheinigung davon, dass seine Erinnerungen juristisch unverwertbar sind. Im schlechtesten Fall ist sein Gesicht am nächsten Tag in allen Zeitungen. Aus dem Umfeld des Kommissars A. wird berichtet, ihn quäle die Vorstellung, was wäre, wenn sein Attentäter noch frei herumlaufe.