Noch bevor die Plädoyers beginnen konnten, wurde die Verhandlung im NSU-Prozess am Mittwochvormittag in München um zwei Stunden unterbrochen.

München - Der Beginn der Plädoyers im Münchner NSU-Prozess verzögert sich weiter. Auf Antrag der Verteidiger der beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben unterbrach das Gericht die Verhandlung am Mittwoch für weitere zwei Stunden bis 14.00 Uhr - zur Vorbereitung „prozessualer Anträge“. Ob es sich dabei um neue Befangenheitsanträge handelte, blieb zunächst offen.

 

Anlass für das neue juristische Hickhack: Das Gericht lehnte am Morgen die Anträge sämtlicher Verteidiger ab, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Darauf wollen die Anwälte nun reagieren.

Zschäpe ist als einzig überlebendes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wegen Mittäterschaft angeklagt. Sie lebte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven.